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Bündnis 90/Die wollen die Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien bundesweit regeln. Dazu haben sie einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (18/6885) vorgelegt, zu dem Sachverständige am Mittwoch, 17. Februar 2016, ihr Urteil in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie abgeben. Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) beginnt um 11 Uhr und dauert zwei Stunden.
Die Anhörung wird live im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der Entwurf sieht vor, dass Eigentümer von Gebäuden beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken haben oder den Wärmeenergiebedarf um 15 Prozent reduzieren müssen. Dabei stehe den Verpflichteten eine Vielzahl an Erfüllungsoptionen zur Verfügung, heißt es in dem Entwurf weiter. Vorgesehen sind zudem Ersatzmaßnahmen wie beispielsweise die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Verschiedene Maßnahmen könnten miteinander kombiniert werden.
Gegenstand der Anhörung ist auch der Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (17/11957). Danach lag der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmesektor 2011 bei etwa elf Prozent. Dieses 2009 in Kraft getretene Gesetz sieht vor, dass Anlagen zur Nutzung erneuerbare Energien und zur Energieeffizienz beim Gebäudeneubau installiert und durch ein Marktanreizprogramm finanziell gefördert werden müssen.
Inzwischen liegt bereits ein zweiter Erfahrungsbericht der Regierung zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vor, der ebenfalls Gegenstand der Anhörung ist (18/6783). Danach dürfte das Ziel der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen, erreicht oder sogar übertroffen werden. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme könnte dann 16,3 Prozent betragen. Die Regierung berichtet alle vier Jahre über ihre Erfahrungen mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.
Während die erneuerbaren Energien mit einem Anteil von 27,4 Prozent am Bruttostromverbrauch bereits die wichtigste Stromquelle seien, gebe es im Wärme- und Kältemarkt noch Potenziale und auch Bedarf zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, schreibt die Bundesregierung in der Unterrichtung. Für die Energiewende und das Erreichen der Ziele zur Minderung der Treibhausgasemissionen habe die Entwicklung im Wärme- und Kältemarkt dabei wesentliche Bedeutung, da im Jahr 2013 mit 58 Prozent ein Großteil der in Deutschland verbrauchten Energie für die Erzeugung von Wärme und Kälte eingesetzt worden sei. Erneuerbare Energien sollten deshalb auch in diesem Sektor eine immer stärkere Verbreitung finden.
Zeit: Mittwoch, 17. Februar 2016, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37708, Fax: 030/227-36708, E-Mail: wirtschaftsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.