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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Justizminister a.D. Herbert Helmrich, Prof. Dr. Günter Krings © DGG/Hentsch
Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG) hat am Mittwoch, 26. Oktober 2011, im Reichstagsgebäude in Berlin den „Preis für gute Gesetzgebung“ an die Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums vergeben, die 2009 das Versorgungsausgleichsgesetz erarbeitet haben. Die DGG hat diesen mit 5.000 Euro dotierten Preis mit Unterstützung der Stiftung Apfelbaum in diesem Jahr zum dritten Mal verliehen. Der Preis war 2007 von der Stiftung Apfelbaum mitinitiiert worden und wird alle zwei Jahre von der DGG ausgelobt. Der Vorsitzende der DGG, der CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Günter Krings, hob in seiner Laudatio hervor, dass die Preiswürdigkeit des Versorgungsausgleichsgesetzes auf dessen klarer Struktur und der Zusammenfassung der Regelungen aus bisher vier Gesetzen beruhe.
Das Versorgungsausgleichsgesetz regelt Scheidungsfolgen. Am Anfang habe eine klare politische Entscheidung gestanden, die Rechtsfolgen einer Scheidung im Hinblick auf die Altersversorgung auf verständliche Weise zu ordnen, sagte Krings. Damit soll für die Bürger der Zugang zum Recht erleichtert werden.
Bei der Ausarbeitung des Gesetzes hätten die Beamten des Justizministeriums frühzeitig den Redaktionsstab „Rechtssprache“ hinzugezogen, der bei der Formulierung von Gesetzestexten im Sinne einer besseren Verständlichkeit beratend mitwirkt. Bei der Preisverleihung wurden die Mitarbeiter des Redaktionsstabs daher mitgeehrt.
Die klare Struktur des Gesetzes sei vor allem durch die erstmalige Verwendung einer Visualisierungssoftware ermöglicht worden, die Prof. Dr. Stephan Breidenbach von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder maßgeblich entwickelt hatte. Die Software habe die Diskussion, die Strukturierung und die Entscheidung in Einzelfragen erheblich erleichtert und zu einem klaren und logischen Aufbau dieses Gesetzes beigetragen, sagte der Vorsitzende. Die DGG erhoffe sich von der Prämierung dieses Gesetzes ein positives Signal für die Verwendung solcher Methodik und Software für künftige Gesetzgebungsprozesse.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hob in ihrem Festvortrag die hohen Maßstäbe hervor, die das Bundesverfassungsgericht an die Verständlichkeit der Gesetzgebung stellt. Es fordert, dass Bürgerinnen und Bürger „in zumutbarer Weise die Rechtslage im Einzelfall erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können“. Wer den Inhalt eines Gesetzes nicht verstehe, werde es schlecht befolgen können, so die Ministerin.
Der zweite Preis ging an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen für das Gesetz zur Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen in Nordrhein-Westfalen vom 26. Januar 2010. Dabei handelt es sich um ein Rechtsbereinigungsgesetz, das eine sprachliche und inhaltliche Modernisierung vorsah und 58 Gesetze und Rechtsverordnungen zu einem einzigen Gesetz zusammenführte. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans Jörg Henneke, betonte als Laudator, der Preis solle eine Ermutigung zur Rechtsbereinigung sein.
Den dritten Preis erhielten die Mediziner und Juristen Privatdozent Dr. Dr. habil. Markus Parzeller und Prof. Dr. Cornelius Prittwitz für ihren Beitrag „Doping – Statische oder dynamische Verweisung“. Der Laudator Thomas Hadamek, Leiter des Fachbereichs Parlamentsrecht in der Bundestagsverwaltung, lobte besonders die kritische und fachliche Auseinandersetzung mit dem Problem der Bestimmtheit dynamischer Verweise am Beispiel der Strafbarkeit im Doping.
Der Nachwuchspreis ging an Jan Funke für seine Masterarbeit an der Fachhochschule Nordhausen zum Thema “Bürokratieabbau mit Hilfe zeitlich befristeter Gesetze – zu den Erfolgsbedingungen der Sunset-Gesetzgebung“. Der Laudator Prof. Dr. Winfried Kluth von der Universität Halle-Wittenberg hob hervor, dass abgesehen von der umfassenden und interdisziplinären Diskussion der Gesetzesbefristung auch der Mut zu einer „Checkliste“ für Befristungen überzeugt habe. Er regte an, diese allen Ministerien für die praktische Gesetzgebungsarbeit zur Verfügung zu stellen.
Einen Ehrenpreis vergab die Jury an den früheren Justizminister von Mecklenburg-Vorpommern und ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Herbert Helmrich für seine Verdienste um eine bessere Rechtsetzung sowie seinen „hervorragenden Einsatz“ für den Bürokratieabbau. Helmrich, von 1984 bis 1992 Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag, hatte sich schon in den siebziger Jahren für gute Gesetzgebung eingesetzt und 1982 die Gesellschaft für Effizienz in Staat und Verwaltung gegründet. Auf diese Gesellschaft gehen viele Projekte zum Bürokratieabbau zurück, etwa der Nationale Normenkontrollrat und die Messe “Moderner Staat“.
Zur Jury gehörten neben Günter Krings, Hans-Günter Henneke, Thomas Hadamek und Winfried Kluth noch die frühere Bundestagsvizepräsidentin und Vorsitzende der CSU-Landesgruppe Gerda Hasselfeldt, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Voßkuhle und der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn. (vom)