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Über europäisch harmonisierte Regeln für Eigenheim-Kredite berät der Bundestag am Donnerstag, 18. Februar 2016, ab 16 Uhr in zweiter und dritter Lesung. In dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5922, 18/6286) geht es auch um eine Deckelung der Zinsen bei Dispo- und Überziehungskrediten. Ein bereits 2014 eingebrachter Antrag der Fraktion Die Linke (18/2741), der eine solche Deckelung fordert, wird in der 45-minütigen Debatte mitberaten.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Mit dem Gesetzentwurf wird die 2014 beschlossene Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt. Faule Immobilienkredite hatten in mehreren EU-Ländern großen Anteil am Entstehen der Finanzkrise der letzten Jahre. Mit ihren strengen Vorgaben kann die EU-Richtlinie gerade in Staaten, in denen in der Vergangenheit eher nachlässig mit Kreditrisiken umgegangen worden war, zur Stabilität der Finanzmärkte beitragen.
Für Deutschland trifft dies kaum zu. Hier geht es bei der Umsetzung der Richtlinie eher um eine Vielzahl von Detailregelungen, mit denen die Interessen von Kreditgeber und Kreditnehmer besser in Einklang gebracht werden. Vor allem sollen damit Erwerber von Eigenheimen besser vor Übervorteilung geschützt werden.
Wesentliche Änderungen betreffen die Informationspflichten des Darlehensgebers – in der Regel also der Bank – vor Abschluss eines Vertrags zur Immobilienfinanzierung. Neuerungen gibt es auch bei der Kreditwürdigkeitsprüfung, die künftig ausdrücklich auch als Schutzpflicht gegenüber dem Verbraucher vor der Gefahr der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit verstanden werden soll.
Ein weitgehendes Verbot soll es für sogenannte Koppelungsgeschäfte geben, bei denen Verbrauchern zusammen mit dem Immobilienkredit andere Finanzprodukte aufgeschwatzt werden. Nur für Produkte, die im Interesse des Verbrauchers liegen, soll es Ausnahmen geben.
Mehrere Bestimmungen sollen dafür sorgen, dass die Beratung zur Baufinanzierung im Interesse des Verbrauchers erfolgt. Das betrifft etwa die Voraussetzungen für die Zulassung als Berater, Informationspflichten des Beraters gegenüber den Interessenten und klare Regeln für die Berechnung des effektiven Jahreszinses.
Im Paket mit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie sollen auch Grenzen für Dispositions- und Überziehungskredite mitbeschlossen werden. Ihr Zinssatz soll künftig um nicht mehr als acht Prozent über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank EZB liegen.
Zudem sollen Kreditinstitute verpflichtet werden, Kunden, deren Girokonto über einen längeren Zeitraum erheblich überzogen ist, ein Beratungsgespräch anzubieten, um sie auf günstigere Finanzierungswege hinzuweisen. (pst/05.02.2016)