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Richter
Wahlkreis 271 Karlsruhe-Stadt
Direkt gewählt in
Baden-Württemberg
Geboren am 16. Dezember 1959 in Karlsruhe; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.
1970 bis 1979 Goethe-Gymnasium Karlsruhe. 1979 bis 1985 Jurastudium, 1986 erstes Staatsexamen, 1986 bis 1989 Rechtsreferendar, 1989 zweites Staatsexamen.
1989 bis 1991 Staatsanwalt in Baden-Baden, 1991 bis 2000 Richter am Landgericht Karlsruhe; 2000 Referent der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss "Parteispenden". 2001 Oberlandesgericht Karlsruhe (abgeordnet), 2002 Referent der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, seit Oktober 2002 Vorsitzender Richter am Landgericht a. D..
Seit 2002 Vorstandsmitglied der Landesvereinigung Baden in Europa e.V. und Kuratoriumsmitglied im Internationalen Bund - Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V., 2006 bis 2011 Kuratoriumsmitglied der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", seit 2007 Mitglied im Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung, seit 2008 Vorsitzender des Karlsruher Kindertisch e.V., seit 2010 Präsident des Karlsruher Sport-Club e.V. (KSC), seit 2013 Mitglied im Vorstand des Deutschen Fußball-Bundes (DFB).
Seit 2002 Vorsitzender der CDU Karlsruhe. 1999 bis 2013 Stadtrat in Karlsruhe.
Mitglied des Bundestages seit 2002, seit 2002 Ordentliches Mitglied im Richterwahlausschuss.
Ingo Wellenreuther, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutscher Fußballbund e.V. (DFB), Frankfurt/Main,
Mitglied des Vorstandes
Karlsruher Kindertisch e.V., Karlsruhe,
1. Vorsitzender
Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e.V., Karlsruhe,
Präsident
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.