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Peter Beyer, CDU/CSU 

Rechtsanwalt

Wahlkreis 105 Mettmann II
Direkt gewählt in  Nordrhein-Westfalen

Geboren am 25. Dezember 1970 in Ratingen; römisch-katholisch; zwei Kinder.

Nach dem Abitur 1991 in Ratingen absolvierte er seinen Wehrdienst in einer Kompanieführungstruppe in Wuppertal. Im direkten Anschluss (1992) begann er sein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Gründungsstudent der juristischen Fakultät). Noch während des Studiums führte ihn sein Weg nach Bonn, wo er an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zusätzlich zum Jura-Studium noch die Fächer Geschichte und Politik belegte. Während des Referendariats besuchte er unter anderem die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

Sein beruflicher Werdegang beginnt 1999 mit der Anstellung in der internationalen US-Kanzlei Mayer, Brown & Platt (heute Mayer Brown) in Köln. Zuvor arbeitete er in den Sozietäten Brinks, Hofer, Gilson & Lione (Chicago, USA) sowie Murchison & Cumming (Los Angeles, USA).

2000 nahm er ein Postgraduierten-Studium an der University of Virginia (Charlottesville, Virginia, USA) auf und machte dort 2001 seinen Abschluss als Master of Laws (LL.M.). Im Anschluss daran war er als Rechtsanwalt in der Kanzlei BEYER Patent- und Rechtsanwälte in Ratingen tätig, wo er seine Spezialisierung im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums zusätzlich durch die Weiterqualifizierung als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ergänzte.

Politisch aktiv wird der Jurist mit seinem Eintritt in die CDU 1996. Seine aktive
Laufbahn beginnt 2002 mit dem Umzug von Bonn nach Heiligenhaus. Ab 2004 war Beyer als sachkundiger Bürger in der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Heiligenhaus engagiert. 2008 rückt er in den Stadtrat Heiligenhaus nach. Nachdem er bereits als Beisitzer im Stadtverbandsvorstand gewählt war, übernimmt er 2008 die Geschäftsführung des CDU-Stadtverbands Heiligenhaus. Gewähltes Mitglied im Kreisvorstand CDU, Kreisverband Mettmann, wird er 2009.

Bei der Bundestagswahl im September 2009 kandidiert er als Spitzenkandidat der CDU für den Mettmanner Nordkreis (Heiligenhaus, Ratingen, Velbert und Wülfrath) und wird direkt in den Deutschen Bundestag gewählt. Mit dem Sieg Beyers konnte die CDU erstmals seit 1994 im Nordkreis wieder das Direktmandat für sich gewinnen.

Beyer ist in vielen Vereinen, Vereinigungen, Organisationen und Gremien in seinem Wahlkreis engagiert und unterstützt das Ehrenamt aus Überzeugung. Als Atlantiker setzt sich Beyer in seiner Eigenschaft als Abgeordneter und Berichterstatter seiner Fraktion für die transatlantischen Beziehungen nachhaltig für die Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika ein.


Kontakt

Peter Beyer, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Verteidigungsausschuss
  • Unterausschuss Vereinte Nationen, Internationale Organisationen und Globalisierung

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Gemeinsamer Ausschuss
  • Parlamentarische Versammlung der OSZE (OSZE PV)

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Peter Beyer


  Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

  American Chamber of Commerce in Germany e.V., Frankfurt/Main,

  Mitglied des Membership Committees, ehrenamtlich

  Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen,

  Mitglied des Beirates, ehrenamtlich


Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.