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Katja Keul, Bündnis 90/Die Grünen 

Rechtsanwältin

Wahlkreis 040 Nienburg II - Schaumburg
Gewählt über Landesliste  Niedersachsen

Geboren am 30. November 1969 in Berlin; verheiratet; drei Kinder.

1987 Highschool Abschluss Jacksonville, Florida; 1989 Abitur Albert-Schweitzer-Gymnasium Nienburg/Weser; 1989 bis 1994 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg; 1994 bis 1997 Referendariat am Landgerichtsbezirk Frankfurt/Oder.

1997 bis 2000  Rechtsanwältin am Amtsgericht Stolzenau; seit 2000 selbständig in eigener Kanzlei in Marklohe.

Mitgliedschaft beim BUND, Deutscher Juristinnenbund, Deutscher Anwaltverein, Sprecherin des Kreisverbandes Nienburg von Bündnis90/DieGrünen und andere.

2006 Eintritt in Bündnis90/Die Grünen; Wahlämter: Sprecherin des Kreisverbandes seit Mai 2008; Direktkandidatin im Wahlkreis 41, Nienburg/Schaumburg und auf Platz 5 der niedersächsischen Landesliste.

Seit 2009 Mitglied des Bundestages; seit November 2009 Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis90/Die Grünen


Kontakt

Katja Keul, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Obfrau

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Ordentliches Mitglied

  • Der Ältestenrat
  • Unterausschuss Europarecht
  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss "Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung"
  • Wahlprüfungsausschuss
  • Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
  • Wahlausschuss
  • Verteidigungsausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung der OSZE (OSZE PV)

Stellvertretendes Mitglied

  • Gemeinsamer Ausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Katja Keul


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwältin, selbständig, Nienburg

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.