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Kerstin Kassner, Die Linke 

Diplom-Ökonomin

Wahlkreis 015 Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
Gewählt über Landesliste  Mecklenburg-Vorpommern

Geboren am 07. Januar 1958 in Radebeul; konfessionslos; verheiratet

Allgemeinbildende Schule 1964  bis 1972; EOS (Gymnasium) 1972 bis 1976; Berufsbildung zur Kellnerin 1976 bis 1978; Studium Handelshochschule 1981 bis 1986.

1976 bis 1991 Tätigkeit beim FDGB Feriendienst Binz Azubi; Kellnerin; Oberkellnerin; Restaurantleiterin; stellvertretende Hotelleiterin; Hotelleiterin; seit 1992 Pension Gasthaus Nobbin GbR mit Ehemann; seit 2001 Landrätin LK Rügen; seit 2011 stellvertretende Landrätin des Landkreises Vorpommern-Rügen.

Mitglied SED seit 1976; danach SED/PDS; PDS; Die Linke Mitglied der Volkskammer 1990; Mitglied Landtag Mecklenburg Vorpommern 1990 bis 2001.

Mitgliedschaften u.a. Die Linke; Prora Zentrum; Kulturstiftung Rügen; Insula Rugia; Ernst-Moritz-Arndt-Gesellschaft.


Kontakt

Kerstin Kassner, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Obfrau

  • Petitionsausschuss

Ordentliches Mitglied

  • Petitionsausschuss
  • Schriftführer/in
  • Ausschuss für Tourismus

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss Kommunales

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Ostseeparlamentarierkonferenz - 
    Baltic Sea Parliamentary Conference (BSPC)

Veröffentlichungspflichtige Angaben


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Landkreis Vorpommern-Rügen, Stralsund,

Stellv. Landrätin

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.