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Berlin: (hib/STO) „Die strategische Rasterfahndung des Bundesnachrichtendienstes im Zeitraum 2002 bis 2012“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/553). Wie die Fraktion darin schreibt, wurden mit der Novellierung des G 10-Gesetzes vom 26. Juni einerseits Vorgaben aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, „andererseits Erweiterungen hinzugefügt, die über den Regelungsauftrag des Gerichts hinausgingen“. Hierzu habe eine „Ausweitung der Überwachungsverfügbarkeit für die von und nach Deutschlandgeführte internationale Telekommunikation auf 20 Prozent der zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität“ gezählt. Wissen wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem, wie viele Telekommunikationsverkehre im Zeitraum 2002 bis 2012 täglich in die Erfassungssysteme des Bundesnachrichtendienstes (BND) gelangten.
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