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Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung legt eine Unterrichtung über den Stand der EU-weiten Harmonisierung von Pflanzenschutzmittelzulassungen im zonalen Verfahren und den Umgang mit Pflanzenstärkungsmitteln (18/1591) vor. Damit kommt die Regierung einer Entschließung zur Verabschiedung des Pflanzenschutzgesetzes (17/7317, 17/7369, 17/7671 neu) nach, einen Bericht zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vorzulegen. Aus der Unterrichtung geht hervor, dass Schwierigkeiten bei der Durchführung der zonalen Zulassungsverfahren dringenden Bedarf einer vollständigen Harmonisierung der Bewertungsgrundsätze auf EU-Ebene aufzeigen. Probleme gebe es demnach bei der Dokumentation der Bewertungen anderer Mitgliedstaaten, die die Grundlage für die Zulassung in Deutschland bilden sollen. Die Bundesregierung wolle deshalb die Fortentwicklung der Harmonisierung der Pflanzenschutzmittelzulassung intensiv begleiten und die Ziele der europäischen Pflanzenschutzmittelverordnung mit Engagement verfolgen.
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