Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai
Berlin: (hib/JBB) Die menschenrechtliche Situation in Russland hat sich in den vergangenen drei Monaten massiv verschlechtert. Seit Beginn der Krim- und Ukrainekrise kam es zu signifikanten Einschränkungen von Grundfreiheiten, insbesondere der Versammlungs- und Pressefreiheit. Das berichtete ein Vertreter des Auswärtigen Amtes am Mittwoch im Menschenrechtsausschuss des Bundestages.
Seit dem zweiten Amtsantritt von Präsident Wladimir Putin seien die menschenrechtlichen Defizite größer geworden, so der Vertreter, viele der verfassungsrechtlichen Rechte seien nicht gewährt. Anfängliche Hoffnungen auf Verbesserungen aufgrund positiver Signale wie der Freilassung von Michail Chodorkowski oder von Mitgliedern der Band „Pussy Riot“ hätten sich nicht erfüllt. Die Situation habe sich im Gegenteil sogar verschlechtert. Als Grund nannte der Vertreter des Auswärtigen Amtes, dass der Sozialvertrag der russischen Gesellschaft gebrochen sei. Innere Ruhe wurde in den vergangenen Jahren mit wirtschaftlichem Erfolgen aufgewogen, letzteres sei aber nicht mehr möglich und wurde durch gesteigerten Nationalismus substituiert.
Mit Sorge betrachte die Bundesregierung den Druck auf Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Diese müssen sich seit 2012 als „ausländische Agenten“ bezeichnen, wenn sie Geld aus dem Ausland erhalten. Eine Beschwerde des früheren russischen Menschenrechtsbeauftragten Wladimir Lukin gegen das NGO-Gesetz wurde am 8. April diesen Jahres vom russischen Verfassungsgericht abgelehnt, was den Nichtregierungsorganisationen nur wenig Spielraum lässt. So habe sich das Antidiskriminierungscenter in St. Petersburg geweigert, sich als „ausländischer Agent“ zu bezeichnen und sich daraufhin aufgelöst. Eine Entwicklung, die laut dem
Vertreter in Zukunft häufiger vorkommen könnte. Hinzu komme massive Einschüchterung und Kontrolle der Presse. Kritische Journalisten würden oft angegangen und angegriffen, die Aufklärungsrate bei solchen Gewaltverbrechen sei sehr gering. Im Internet gebe es noch weitgehende Publikationsfreiheit, doch auch hier gehe der Staat gegen unliebsame Blogger vor. So verabschiedete das russische Parlament Anfang Mai ein Gesetz, nach dem sich alle Blogger und Betreiber von Webseiten, die mehr als 3000 Klicks haben, bei der Regierung anmelden müssen. Das neue Gesetz erlaube der Regierung eine Vielzahl von Möglichkeiten, gegen eben diese Blogger und Reporter vorzugehen. Prominentestes Beispiel ist der oppositionelle Blogger, Anti-Korruptionskämpfer und frühere Kandidat für das Bürgermeisteramt von Moskau, Alexei Nawalny, der derzeit unter Hausarrest steht. Er laufe jederzeit Gefahr, vor Gericht gebracht zu werden. Nicht umsonst liege Russland nach einer Liste von Reporter ohne Grenzen auf Platz 148 von 180, was die Pressefreiheit angeht. Auf die menschenrechtliche Lage in den verschiedenen Regionen Russlands angesprochen, sagte der Vertreter des Auswärtigen Amtes, dass im Kaukasus Friedhofsruhe herrsche und sich die Situation der Krim-Tartaren verschlechtert habe. Sie seien Repressionen ausgesetzt, da sie nicht auf die russische Seite geschlagen hätten.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Sören Christian Reimer, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein