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Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke ist mit ihrer Forderung nach einem „Neustart ohne Drohungen und Fristen“ bei Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) gescheitert. Einen entsprechenden Antrag (18/1615) lehnten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD am Mittwoch im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Die Linksfraktion hatte kritisiert, dass eine Reihe von Staaten mit der jüngsten Reform des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU „eine erhebliche Verteuerung ihrer Waren auf ihrem wichtigsten Absatzmarkt, der EU, riskieren, wenn sie nicht fristgerecht EPAs abschließen“. Betroffen seien davon insbesondere Länder, „die bereits eine zaghafte Industrialisierung in Gang setzen konnten“.
Eine Vertreterin der Linksfraktion betonte im Ausschuss, dass somit gerade Länder „abgestraft“ zu werden drohten, die in ihrer demokratischen und wirtschaftlichen Entwicklung Fortschritte gemacht hätten - darunter Namibia und Ghana. Vertreter der Koalitionsfraktionen machten deutlich, dass sie die Sorge durchaus teilen würden. Einen grundsätzlichen Stopp der Verhandlungen lehnten sie jedoch ab. Die Unionsfraktion verwies auf einen Koalitionsantrag (18/844) anlässlich des EU-Afrika-Gipfels im März dieses Jahres, in dem die Bundesregierung aufgefordert worden sei, sich für die Aufnahme verbindlicher menschenrechtlicher, ökologischer und sozialer Mindeststandards in Wirtschafts- und Handels-Abkommen einzusetzen und diese entwicklungsförderlich auszugestalten. Ein Vertreter der SPD-Fraktion verwies zudem darauf, dass es durchaus „Ermessensspielräume“ bei der Auslegung der Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) gebe, die die Neuregelung der Handelsbeziehung nötig machten. Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, dass es in den Abkommen keine ausdrückliche Menschenrechts-Klausel gebe.
Für das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung betonte dessen Staatssekretär Thomas Silberhorn (CSU), dass der drohende Verlust des präferentiellen Marktzugangs nicht alle Länder in gleicher Weise treffe. Schwächere und die am wenigsten entwickelten Länder seien vom Verlust des präferentiellen Marktzugang teilweise oder ganz ausgenommen. Die EU räume bei EPA-Abkommen eine gewisse Flexibilität ein: So seien Übergangsfristen und eine „asymmetrische Marktöffnung“ vorgesehen, die es Partnerländern ermöglichen würden, in einer Übergangszeit für einen Teil der EU-Importe weiter Zölle erheben zu dürfen.
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