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Berlin: (hib/ROL) Welche Kenntnisse die Bundesregierung über militärische, wehrtechnisch relevante oder „Dual-Use“-Forschungsaufträge von privaten Firmen an öffentliche Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die nicht Einrichtungen der Bundeswehr sind, hat die Bundesregierung bereits ausführlich in (18/851) beantwortet. Das schreibt die Regierung in ihrer aktuellen Antwort (18/2197) auf die erneute Kleine Anfrage der Linken (18/1610). Gleichwohl hat die Bundesregierung in ihrer aktuellen Antwort nun eine Tabelle mit Beispielen zu Forschungsprojekten als Anlage in die Drucksache eingefügt und geht auf die juristische und ethische Bewertung von Drittmittelaufträgen ein.
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