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Die Kommunen werden nicht von der Pflicht befreit, sich mit einem Drittel an den Kosten an dem Bau von Bahnübergängen und Brücken an Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen zu beteiligen. Einen entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke (18/3051) lehnte der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab.
Die Linke fordert in ihrer Initiative die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf mit der Befreiung von den Kosten für die Kommunen vorzulegen, da viele Kommunen nicht in der Lage seien, diesen finanziellen Belastungen nachzukommen. In einigen Fällen überstiegen die finanziellen Aufwendungen die Haushaltsbudgets der Kommunen um ein Mehrfaches. In der Folge führe das dazu, dass Strecken mangels Verkehrssicherheit nicht freigegeben werden könnten. Wirtschaftlich notwendig Reaktivierungen oder Ertüchtigungen würden von den Kommunen häufig abgelehnt. Insgesamt müssten die Kommunen im Jahr 2015 einen Betrag von 50 Millionen Euro schultern. Hierbei seien die Kosten, die für die Kommunen auf den Strecken von nichtbundeseigenen Eisenbahnen anfielen, nicht berücksichtigt.
Die Koalition begründete ihre Ablehnung vor allem damit, dass die bisherige Regelung sachgerecht sei. Die Grünen regte an zunächst die Einordnung der Straßen zu überdenken.
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