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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Zollverwaltung (18/5294, 18/5770) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zugestimmt. Die Linksfraktion stimmte dagegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Zuvor hatte die Koalition mit zwei Anträgen Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen.
Die bestehenden Strukturen der Zollverwaltung sollen mit dem Gesetz weiter verschlankt und Organisationsabläufe effizienter und effektiver gestaltet werden. Dazu soll eine Generalzolldirektion als Oberbehörde mit Sitz in Bonn eingerichtet werden. In der Generalzolldirektion sollen die Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden der Zollverwaltung sowie die Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen zusammengeführt werden. Die bisherigen Mittelbehörden (Bundesfinanzdirektionen Nord, Mitte, West, Südwest und Südost sowie das Zollkriminalamt) sollen in die Generalzolldirektion integriert werden. Das Zollkriminalamt soll innerhalb der Generalzolldirektion als funktionale Einheit mit seiner gesetzlich normierten Stellung im Verbund der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden erhalten bleiben.
Die CDU/CSU-Fraktion lobte das Gesetzesvorhaben. Jetzt werde die Zollverwaltung grundlegend neu strukturiert. Das sei die Voraussetzung für,schnellere und effizientere Entscheidungen. Außerdem gebe es einen Effizienzgewinn durch den Abbau von Hierarchien. Von der SPD-Fraktion hieß es, die in der Diskussion vorgetragenen Bedenken seien aufgegriffen und hoffentlich ausgeräumt worden. Man hoffe, dass sich die Reform bewähre und die Zollverwaltung vorerst keine weiteren Reformen mehr brauche.
Die Linksfraktion kritisierte das Vorhaben als Schaffung einer neuen Mammutbehörde mit neuen, überflüssigen Hierarchieebenen. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich von dem Entwurf nicht überzeugt. Die Strukturen hätten aus fachlicher Sicht überprüft werden müssen.
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