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Berlin: (hib/CHE) Rund 17.000 Personen, die während des Nationalsozialismus in einem Ghetto gearbeitet haben, haben sich nach einer Gesetzesänderung im vergangenen Jahr für eine Neufeststellung ihrer Renten-Ansprüche mit einem früheren Rentenbeginn entschieden. Das geht aus der Antwort (18/6493) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/6309) der Fraktion Die Linke hervor. Das im Juni 2014 geänderte Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto (ZRBG) hatte den Berechtigten die Wahl zwischen einer Neuberechnung ihrer Ansprüche oder der Beibehaltung ihrer bisherigen Rentenzahlungen eingeräumt. In der Antwort heißt es weiter, dass nach der Gesetzesänderung rund 23.000 ZRBG-Berechtigte angeschrieben wurden und sich der durchschnittliche Nachzahlungsbetrag auf rund 10.500 Euro belaufen habe.
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