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Berlin: (hib/HLE) Nach den Kleinwaffengrundsätzen der Bundesregierung müssen staatliche Empfänger von kleinen und leichten Waffen grundsätzlich eine Erklärung abgeben, in der sie sich verpflichten, dass sie die durch die Neubeschaffung zu ersetzenden Waffen vernichten. Diese Grundsätze seien seit dem 18. März 2015 in Kraft, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6528) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6352). Vor Verabschiedung der Kleinwaffengrundätze habe das Prinzip "Neu für Alt" gegolten. Dabei seien Antragsteller auf Exporte aufgefordert worden, Bestimmungen zur Vernichtung von alten Waffen in die Lieferverträge aufzunehmen. Eine zwingende Genehmigungsvoraussetzung sei dies nicht gewesen.
In der Antwort berichtet die Bundesregierung von einer Waffenvernichtungsaktion durch das mexikanische Militär am 3. August 2006. Dabei seien 650 Kurzwaffen und 650 Langwaffen vernichtet worden. Ein Angehöriger der deutschen Botschaft habe die Vernichtungsaktion beobachten können.
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