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Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, vom derzeit praktizierten Verfahren zur Ermittlung des Existenzminimums abzurücken. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/6552) auf eine Kleine Anfrage (18/6401) der Fraktion Die Linke. Das Statistikmodell habe sich bewährt und sei auch 2010 vom Bundesverfassungsgericht in einem Urteil bekräftigt worden, schreibt die Bundesregierung. Seit Ende der 1980er Jahre wird zur Berechnung auf das sogenannte Statistikmodell zurückgegriffen, nach dem der Regelsatz über die Verbrauchsausgaben von Haushalten der untersten Einkommensgruppe berechnet wird. Datengrundlage ist die alle fünf Jahre erhobene Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS).
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