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Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen strebt eine bundesweite Regelung zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien an. Die Fraktion hat daher den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (18/6885) eingebracht. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Eigentümer von Gebäuden beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken haben oder den Wärmeenergiebedarf um 15 Prozent reduzieren müssen. Dabei stehe den Verpflichteten eine Vielzahl an Erfüllungsoptionen zur Verfügung, heißt es in dem Entwurf weiter. Vorgesehen sind zudem Ersatzmaßnahmen wie beispielsweise die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Verschiedene Maßnahmen könnten miteinander kombiniert werden.
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