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Berlin: (hib/JOH) Die Anrechenbarkeit von Emissionsgutschriften, die sich aus den flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls ergeben (so genannte Offsets), auf die Klimaziele der Europäischen Union beschäftigt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/3545). So will sie erfahren, ob nach Interpretation der Bundesregierung, Emissionsreduktionen aus Offsets, die bis zum Jahr 2020 in das System eingebracht werden, auf das 40-Prozent-Reduktionsziel für das Jahr 2030 angerechnet werden sollen oder ob zur Zielabrechnung lediglich die tatsächlich erfolgten Treibhausgasemissionen der Mitgliedstaaten im Basis- und im Zieljahr miteinander verglichen werden.
Laut Beschluss des Europäischen Rates vom Oktober 2014 soll eine Anrechnung von Offsets ausgeschlossen sein. Es bestünden aber Zweifel, ob dies tatsächlich so interpretiert werden könne, schreibt die Linksfraktion.
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