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Berlin: (hib/STO) Um von der EU-Kommission festgestellte Mängel bei Kontrollen am Flughafen Frankfurt/Main geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/4861) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4702). Wie die Regierung darin ausführt, hatte die Inspektion der Kommission im November 2014 die Überprüfung der Einhaltung der gemeinsamen Grundstandards für die Zivilluftfahrt zum Gegenstand. Dabei habe die Kommission „schwere Mängel bei den Kontrollen von Personal und bei den Kontrollen des Handgepäcks“ festgestellt. Diese Mängel seien so schwerwiegend gewesen, dass sie sich „erheblich auf die Luftsicherheit in der Gemeinschaft ausgewirkt hätten, wenn sie nicht umgehend behoben werden würden“.
Zur Beseitigung der festgestellten Mängel wurden der Antwort zufolge als Sofortmaßnahmen die unverzügliche Nachschulung des Kontrollpersonals, die Erhöhung der Nachkontrollquote für das Handgepäck sowie die Durchführung von zusätzlichen behördlichen Sicherheitstests angeordnet. Wie die Regierung weiter ausführt, hat sie darüber hinaus der Europäischen Kommission einen Aktionsplan zur Beseitigung der Mängel vorgelegt. Nach Einschätzung der Kommission entsprächen die ergriffenen Korrekturmaßnahmen den Empfehlungen der Inspektoren der Kommission und sollten „bei strikter Einhaltung durch alle Beteiligten die korrekte Anwendung der relevanten Vorschriften sicherstellen, um so die Sicherheit am Frankfurter Flughafen zu gewährleisten“.
Die nationalen Qualitätskontrollmaßnahmen haben laut Bundesregierung bisher keinen Handlungsbedarf erkennen lassen. Die Ergebnisse der EU-Inspektion in Frankfurt seien für das Bundesinnenministerium und die Bundespolizei „alarmierend und haben zur Überprüfung der bisherigen Qualitätskontrollmaßnahmen geführt“, heißt es in der Vorlage weiter.
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