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Bei der Bundestagswahl haben die Wahlberechtigten zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme.
Nach dem Verhältnis der gültigen Zweitstimmen wird der Anteil der Abgeordnetenmandate festgelegt, der auf eine Partei entfällt. Von diesen Gesamtmandaten einer Partei werden die Direktmandate abgezogen, die die Partei bereits errungen hat. Nur die übrigen Mandate werden an die Kandidaten auf den Landeslisten der Partei gegeben.
Die Zweitstimme entscheidet deshalb darüber, wie stark eine Partei im Parlament vertreten ist.