Menschen mit Behinderung im Deutschen Bundestag

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1. Barrierefreiheit in Europa und international (Art

2. Soziale Sicherheit und Versorgung (auch mit Kulturgütern, z.B

3. Teilhabe: bezieht sich auf Schule, Freizeit, Arbeitsmarkt, (Weiter-)Bildung, Zugang zu Kultur (Art

4. Menschen mit Behinderung in Gefährdungssituationen Auslandseinsätze (Art. 11)

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a) Relevante Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention

b) Diskussion der Teilnehmer

c) Stellungnahme der Regierungsvertreter

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a) Relevante Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention

b) Einführung durch BMZ

c) Diskussion der Teilnehmer

d) Stellungnahme der Regierungsvertreter BMZ:

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a) Relevante Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention

b) Entsprechende Gesetzesinitiativen aus dem Deutschen Bundestag

c) Diskussion der Teilnehmer

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1. Barrieren im Kopf abbauen

2. Bund und Länder handeln gemeinsam

3. Barrieren bei der Mobilität abbauen

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a) Relevante Artikel der UN-BRK: Artikel 4, 8, 10, 19, 22, 23, 25, 28

b) Umsetzung der einschlägigen Teile des Nationalen Aktionsplans (NAP) der Bundesregierung Die Diskussion erfolgte nicht auf der Grundlage des NAP.

c) Entsprechende Gesetzesinitiativen aus dem Deutschen Bundestag:

d) Themen der Teilnehmer / -innen

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a) Relevante Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention

b) Umsetzung der einschlägigen Teile des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung Siehe Inputpapier

c) Entsprechende Gesetzesinitiativen aus dem Deutschen Bundestag

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1. Unabhängige Information der Betroffenen Ombudsleute speziell für Behinderte Ausbau der Servicepunkte

2. Bessere Umsetzung und harmonisierte Anwendung der gesetzlichen Vorgaben (SGB IX, XI und XII) in den Ländern

3. An den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen orientierte umfassende Assistenz in allen Lebensbereichen und Gleichbehandlung aller Modelle der Assistenzpflege

4. Mehr Qualität bei den Pflege / Assistenzdiensten staatlich finanzierte illegale Beschäftigung stoppen

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1. Notwendige psychotherapeutische Hilfe / Betreuung zeitnah ambulant, stationär und teilstationär anbieten (derzeit zu lange Wartezeiten)

2. Therapie auf individuelle Bedürfnisse abstimmen sprechende Medizin vor Psychopharmaka keine Deckelung der Anzahl der Sitzungen Stärkung der Selbsthilfe unter Einbeziehung

3. Versorgungsforschung verstärkt auf psychisch-therapeutische Bedürfnisse / Behandlungen ausrichten

4. Im Rahmen der Gestaltung des Patientenrechtegesetzes sollen die Belange von Menschen mit Behinderung einschließlich psychisch kranker Menschen in allen Bereichen berücksichtigt werden.

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1. Uneingeschränktes Wahlrecht für alle (auch für betreute Personen)

2. Barrierefreiheit (mehrdimensional); Hilfe einkommensunabhängig leisten (Behinderung darf nicht zu Armut führen)

3. (Rechts-) Strukturen verändern (mit Fristen und Sanktionen für Behörden arbeiten, niedrigschwelligere Konfliktlösungsinstanzen schaffen, um Gang vor Gericht zu vermeiden)

4. Beamte / Betreuer/Ärzte / Polizei / Gutachter besser ausbilden / fortbilden (und mehr Behinderte in den Behörden mitarbeiten lassen)

5. strukturelle Diskriminierung beseitigen

6. Gesetzessprache vereinfachen / Zugang zu Recht erleichtern / Sammelklagen zulassen

7. Verbände finanziell unterstützen, damit das Verbandsklagerecht wahrgenommen werden kann

8. Steuerfreibeträge erhöhen

9. Einrichtung kompetenter und unabhängiger Schiedsstellen unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen

10. Änderung des Betreuungsrechts nach Art. 14 der UN-BRK

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1. barrierefreie Medien (Fernsehen und Internet)

2. Leichte Sprache

3. Teilhabe im kulturellen Bereich

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1. Es möge ein Konjunkturprogramm für die Umsetzung der BRK aufgelegt werden (beispielsweise in Höhe von 1 Milliarde Euro).

2. Jedwede Art von öffentlicher Förderung (nicht nur im Bereich Kultur) muss grundsätzlich an die Erfüllung von Barrierefreiheit geknüpft sein; noch weitergehend könnte man formulieren, dass es im Falle der Nichteinhaltung Sanktionen geben muss.

3. Jede Information, egal, ob sie in einem Medium auftaucht oder bei Veranstaltungen geboten wird, sollte grundsätzlich nach dem 2-SinnePrinzip (s

4. Da in den meisten Fällen Behinderung Armut oder doch mindestens soziale Benachteiligung bedeutet, fordern wir eine Grundsicherung für alle Menschen mit Behinderungen (ähnlich dem bereits existierenden Blindengeld).

5. Der Bundestag sollte in allen Bereichen (Gebäude, Internet, Broschüren etc.) Vorbild sein.

6. Wenn der Bundestag nicht selbst zuständig ist, sollte er die Debatte über die Bedingungen der Inklusion fördern.

7. Veranstaltung (so oder ähnlich) regelmäßig wiederholen, Gespräch fortsetzen.

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1. Barrierefreiheit muss für alle Arten von Behinderungen erreicht werden.

2. Barrierefreiheit muss bereits in Ausbildung und Studium verpflichtend verankert werden

3. Es muss ein Piktogramm für möglichst viele Handicapgruppen geschaffen werden.

4. Bewusstsein für Barrierefreiheit in Verwaltung und Gesellschaft erreichen.

5. Übernahme von DIN 18040 in Musterbauordnung.

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