Deutscher Bundestag

15. Februar 2016
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche


Die Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) haben am Montag, 15. Februar 2016, unter Vorsitz von Michael Müller intensiv über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Endlager-Suchverfahren diskutiert. Grundlage der mehrstündigen, kontroversen Beratungen war unter anderem ein Entwurfspapier der zuständigen Arbeitsgruppe I für den entsprechenden Teil im Abschlussbericht der Kommission.

Diverse Gremien

Nach dem Entwurf der Arbeitsgruppe soll die Öffentlichkeit in den verschiedenen Phasen der Endlagersuche durch diverse Gremien beteiligt werden. Diese Gremien sollen als ein zweites Aktionsfeld für Beteiligung dienen und die verwaltungsrechtlich gebotenen Formate, zum Beispiel die strategische Umweltprüfung, ergänzen.

Schwerpunkt sind dabei Beteiligungsmöglichkeiten für betroffene Regionen. In einer ersten, zweigeteilten Phase soll dies durch eine Teilgebietskonferenz beziehungsweise folgend durch Regionalkonferenzen und einen Rat der Regionen geschehen. Die Teilgebietskonferenz soll agieren, nachdem erste mögliche Standortregionen durch Anwendung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien ausgewählt worden sind.

"Gesellschaftliches Begleitgremium"

Regionalkonferenzen in den jeweiligen Gebieten sowie ein übergreifender Rat der Regionen sollen danach agieren, wenn die Regionen für eine übertägige Erkundung ausgewählt worden sind. Die Regionalkonferenzen und der Rat der Region werden auch in Phase II, in der Standortregionen zur untertägigen Erkundung ausgewählt werden sollen, und Phase III, die in der Standortentscheidung münden sollen, eingebunden.

Der ganze Prozess soll zudem durch ein auch im Standortauswahlgesetz vorgesehenes "Gesellschaftliches Begleitgremium" ergänzt werden, dessen Aufgabenumfang sowohl in der Arbeitsgruppe als auch in der Kommission noch diskutiert wird.

Idee der Teilgebietskonferenz abgelehnt

Insbesondere die Idee der Teilgebietskonferenz nach Phase Ia stieß in der Debatte auf Ablehnung. In einem Meinungsbild sprachen sich 13 Mitglieder für eine Streichung dieses Vorschlags aus, neun stimmten für die Beibehaltung. Kommissionsmitglied Prof. Dr.-Ing. Wolfram Kudla argumentierte, dass eine solche Beteiligung nicht machbar sei, da die Zahl der betroffenen Regionen zu diesem Zeitpunkt noch zu hoch sei. Erst mit der Auswahl jener Regionen, in denen eine übertägige Erkundung stattfinden soll, sei es sinnvoll, die Beteiligung beginnen zu lassen.

Der Ko-Vorsitzende der Arbeitsgruppe I, Ralf Meister, plädierte wiederum dafür, die Teilgebietskonferenz als Idee beizubehalten, um eine frühe Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Dieses Gremium hätte ohnehin kein Interventionsrecht, sondern räumte den betroffenen Regionen die Möglichkeit ein, die Plausibilität der Anwendung der ersten Auswahlkriterien nachzuvollziehen.

Zustimmung zum Rat der Regionen

Der Rat der Regionen stieß hingegen bei einem Meinungsbild auf deutliche Zustimmung der Kommissionsmitglieder. Der Rat böte im Verfahren die Möglichkeit, über wichtige Themen ohne direkte Standortbetroffenheit zu diskutierten, betonte Hartmut Gaßner, ebenfalls Ko-Vorsitzende der Arbeitsgruppe I. Einzelne Kommissionsmitglieder, so etwa Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen), regten an, den Rat in das Gesellschaftliche Begleitgremium zu integrieren.

Unklar ist noch, wer die Trägerschaft für den Beteiligungsprozess übernehmen soll. In dem Entwurf der Arbeitsgruppe wird als nicht abschließend abgestimmter Vorschlag die Idee ins Spiel gebracht, die ergänzenden Beteiligungsformate in die Trägerschaft einer Stiftung zu geben und somit die Unabhängigkeit des Prozesses zu stärken.

Abschlussbericht bis Ende Juni

In der Diskussion wurde der Vorschlag überwiegend abgelehnt. Fürsprecher der Idee war Hubertus Zdebel (Die Linke). Ein Stiftungsmodell könne Misstrauen vorbeugen, da damit eine Unabhängigkeit des Beteiligungsprozesses von der Aufsichtsbehörde erreicht werde, betonte der Linke-Abgeordnete.

Die Endlagerkommission soll bis Ende Juni ihren Abschlussbericht vorlegen. In dem Bericht sollen wissenschaftlich-technische und gesellschaftliche Kriterien der Endlagersuche beschrieben werden. Entwürfe der Berichtsteile sind auf www.bundestag.de/endlager verfügbar. (scr/15.02.2016)


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