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Eine Stenografin auf der Stenografenbank mit einer Wahlurne für die Abgabe der Stimmzettel. © DBT/S.M. Neumann
Bei namentlichen Abstimmungen im Deutschen Bundestag kann es vorkommen, dass aufgrund vieler Anträge mehrere Abstimmungen zum selben Tagesordnungspunkt abgehalten werden. In so einem Fall können sich die Fraktionen verabreden, Stimmzettel statt Stimmkarten zu verwenden, um die Stimmabgabe zu bündeln. Das spart Zeit, weil die Einzelabstimmungen für jeden Antrag entfallen. In der 17. Wahlperiode betrifft dies vier Abstimmungen und in der 18. Wahlperiode eine Abstimmung. Diese sind nicht in der interaktiven Anwendung "Namentliche Abstimmungen" erfasst, sondern die ausgezählten Ergebnisse können in den Plenarprotokollen (Stenografischer Bericht) eingesehen werden.
Bei diesen namentlichen Abstimmungen wurde mit Stimmzettel statt mit Stimmkarte abgestimmt: