Die Wehrbeauftragten seit 1959
Die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland war in den 1950er Jahren stark umstritten. Bundesregierung und Opposition einigten sich deshalb 1956 darauf, das Amt eines Wehrbeauftragten einzuführen - das sich am Vorbild des schwedischen Militie-Ombudsman orientierte.
Das erste Wehrbeauftragtengesetz trat 1957 in Kraft. Der erste Wehrbeauftragte Helmuth von Grolman wurde zwei Jahre später gewählt.