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Die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird verbessert. Am Donnerstag, 24. Mai 2012, verabschiedete der Bundestag einen darauf abzielenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/8801) in der Fassung des Wirtschaftsausschusses (17/9617) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung von SPD- und Linksfraktion und Ablehnung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Union und FDP sehen in dem Gesetz einen wichtigen Schritt, damit der Anteil dieser Technik an der deutschen Stromerzeugung 25 Prozent bis zum Jahr 2020 erreicht. Auch die Oppositionsfraktionen sprechen sich für eine verbesserte KWK-Förderung aus. Die in dem Gesetz enthaltenen Regelungen sind ihrer Ansicht nach jedoch ungeeignet, um das Ziel einer 25-prozentigen Beteiligung am Energiemix bis 2020 zu erreichen.
"Mit der Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes werden wir unser Ziel erreichen", zeigte sich der FDP-Abgeordnete Klaus Breil zuversichtlich. Er rechne sogar mit einer Dynamik, "die den Anteil weit über die 25 Prozent wachsen lassen wird". Die Vergütung werde über alle Anlagenklassen hinweg um 0,3 Cent pro Kilowattstunde erhöht, sagte Breil. Es werde zudem eine neue Anlagenklasse im Bereich von 50 bis 200 Kilowatt eingeführt, was für kleine und mittelständische Unternehmen interessant sei, die auf eine eigene Stromversorgung bauen.
Erwartet werde auch die Förderung von Wärmenetzen und Wärmespeichern ebenso wie von Kältenetzen und Kältespeichern. Käufer einer kleinen Anlage mit bis zu zwei Kilowatt könnten sich ihre Zuschläge pauschal auszahlen lassen. All das, so der FDP-Abgeordnete, verdiene auch die Unterstützung der Opposition. Stattdessen erwiesen sich die Grünen einmal mehr als "Effizienzverhinderer", nicht zuletzt, da sie sich in Nordrhein-Westfalen einer Modernisierung von Kohlekraftwerken verweigerten.
Nachdem Schwarz-Gelb der Kraft-Wärme-Kopplung lange kritisch gegenüber gestanden habe, sei das Gesetz "besser als erwartet", räumte Rolf Hempelmann (SPD) ein. Es habe allerdings zweieinhalb Jahre gedauert, bis die Bundesregierung ein Konzept vorgelegt habe. "In dem Entwurf ist vieles richtig, muss aber weiter verbessert werden", forderte Hempelmann. Dass die KWK-Anlagen einen erheblichen Beitrag zur Energiewende leisten können, habe auch mit ihrem hohen Wirkungsgrad von bis zu 90 Prozent zu tun.
Zugleich seien die Anlagen umstellbar auf erneuerbare Energien und könnten sich den Umweltbedingungen anpassen. "Leider wird das Potenzial mit dem Gesetz nicht ausgeschöpft", kritisierte Hempelmann. So sei der Förderdeckel von fünf Millionen Euro "kontraproduktiv". Die Möglichkeiten der Speichertechnologie könnten so nicht gehoben werden, befand der SPD-Abgeordnete.
Die Deckelung sorge für eine Kosteneffizienz, urteilte hingegen der CDU-Abgeordnete Thomas Bareiß. "So bleibt die Energiewende auch bezahlbar", sagte er. Der Dreiklang Bezahlbarkeit, Umweltfreundlichkeit und Effizienz werde so geschafft. Mit der hohen Vergütung von 0,3 Cent schaffe man Anreize für Investitionen.
Diesen Betrag zu erhöhen sei aber falsch, da es nicht zu einem "Wettlauf der unterschiedlichen Fördersysteme" kommen dürfe. Bareiß betonte nochmals die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung. Neben dem hohen Wirkungsgrad sei es die Dezentralität und die Möglichkeit, einen Ausgleich für fehlenden Wind oder ausbleibende Sonne zu schaffen, die den Vorteil der Technologie ausmachten.
Auch die Linken-Abgeordnete Eva Bulling-Schröter fand lobende Worte für die Novelle. Sie sei erfreut, dass sich die Koalition als lernfähig erwiesen habe und als Ergebnis der Expertenanhörung "sinnvolle Änderungen" an dem Gesetz vorgenommen habe. Die KWK-Zuschläge würden nun auf ein vernünftiges Maß erhöht, "auch wenn wir noch ein bisschen mehr gewollt hätten", sagte Bulling-Schröter. Was fehle, sei eine Vergütungsstufe für "Mini-KWKs" bis zu drei Kilowatt. Gerade solche Zellen seien effektiv, weil sie die Lösung für Einfamilienhäuser wären, betonte sie.
Auf die Aussage ihres Vorredners eingehend, wonach die KWK-Anlagen eine Erfolgsstory seien, verwies Bulling-Schröter auf die Nachbarländer Dänemark und Niederlande, wo der KWK-Anteil schon jetzt deutlich höher liege. "Dort gibt es einen Mix aus Förderinstrumenten und strikten Vorgaben", sagte die Vorsitzende des Umweltausschusses. Das aber sei ja "Gift für den Herrn Rösler".
Drei Handlungsmuster der Bundesregierung glaubte der Grünen-Abgeordnete Oliver Krischer erkannt zu haben. "Oft tut sie gar nichts oder aber das Falsche", sagte er. Die dritte Kategorie sei: "Sie tut etwas Richtiges, aber viel zu spät und viel zu wenig." Das sei die Botschaft der KWK-Novelle. Krischer erkannte darin eine "gewisse Tradition". Im Koalitionsvertrag etwa finde man das Thema KWK überhaupt nicht. Wenn nun von einer Erfolgsgeschichte die Rede ist, so könne das für die Kraft-Wärme-Kopplung gelten, nicht aber für das Gesetz.
Dabei sei KWK genau das, was gebraucht werde, um die Schwankungen bei den erneuerbaren Energien auszugleichen, betonte Krischer. Daher sei es richtig, Wärmespeicherung zu fördern. Falsch sei aber die Deckelung. Zudem, so Krischer, müsse ein Flexibilitätsbonus geschaffen werden. Kritik übte er an der seiner Ansicht nach nicht ausreichenden Unterstützung für kleine Anlagen. "Sie wollen gar nicht, dass die Leute ihre Energieversorgung in die eigene Hand nehmen", warf er der Koalition vor.
Lieber spät als gar nicht, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Hans-Joachim Otto (FDP). Der Vorwurf der Opposition, bei der Energiewende geschehe nichts, sei falsch. Die KWK-Novelle zeige: "Die Bundesregierung tut etwas", sagte Otto. Alle Fraktionen hätten zugebilligt, dass diese Novelle "zumindest im Kern" richtig sei. "Dieser Geist der Zusammenarbeit ist auch in den nächsten Monaten und Jahren nötig, sonst werden wir die Energiewende nicht schaffen", urteilte der Parlamentarische Staatsekretär.
Im Anschluss an die Debatte lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der SPD (17/9618) ab, das Gesetzesziel von einem 25-prozentigen KWK-Anteil an der Stromerzeugung bis 2020 durch eine konkrete Erzeugungsmenge von 150 Terrawattstunden bis 2020 zu konkretisieren und auch Speicher, die kleiner als fünf Kubikmeter sind, zu fördern. Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Grünen (17/9749), die Zuschläge im Gesetzentwurf um jeweils 0,5 Cent pro Kilowattstunde anzuheben.