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Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, ein konkretes Verbot der Verwendung von Stachel- oder Korallenhalsbändern bei Hunden in das Tierschutzgesetz einzufügen. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser (CDU), am Montag, 5. November 2012, vor dem Petitionsausschuss unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) deutlich.
Das schon jetzt enthaltene allgemeine Verbot, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen und Schäden für das Tier verbunden sind, sei ausreichend, urteilte Bleser. "Eine explizite Auflistung aller eventuell tierschutzwidrig einsetzbaren Hilfsmittel wird auch aus rechtssystematischen Gründen abgelehnt." Seiner Auffassung nach würde das lediglich zum "Erfinden von Alternativen zu den aufgeführten Methoden" führen.
Für ein absolutes Verbot von Stachelhalsbändern in Deutschland spricht sich hingegen die Hundetrainerin Heike Hillebrand aus. Ihre Petition, für die fast 50.000 Unterschriften "auf der Straße" gesammelt worden seien, spricht sich gegen den freien Verkauf derartiger Halsbänder aus. Bei einem solchen Halsband, so erläuterte Hillebrand, seien die Stacheln nach innen gerichtet und würden sich in den Hals des Tieres bohren.
Oftmals seien es "überforderte Hundebesitzer", die sich dadurch eine Verhaltensverbesserung ihres Tieres versprächen. Die Petentin plädierte für die konkrete Nennung von Stachelhalsbändern im Gesetz, ebenso wie es derzeit bei Stromreizgeräten der Fall sei.
Anders als Staatssekretär Bleser kann sich die Petentin auch mit einer Positivliste anfreunden. Bleser lehnte dies ab. Mit dem Verweis, eine solche Liste sei zu umfangreich und unübersichtlich. "Wir haben kein gesetzgeberisches Problem, sondern ein Vollzugsproblem", urteilte er.
Hundetrainerin Hillebrand sah das ganz anders. Ihrer Ansicht nach ist so eine Liste sinnvoll und ganz kurz. "Ein passendes Geschirr, eine Leine und ein positiv auftrainierter Maulkorb. Ende der Liste", sagte die Petentin.
In einigen Punkten signalisierte Staatssekretär Bleser schließlich doch ein Entgegenkommen. In der aktuellen Tierschutznovelle, so kündigte er an, solle eine Erlaubnispflicht für Hundeschulen aufgenommen werden, was bedeutet, das ein Qualitätsnachweis geführt werden müsse.
Zudem müssten gewerbliche Tierhändler künftig die Bedingungen für die Tierhaltung dem Käufer schriftlich mitgeben. Und schließlich sagte Bleser eine Prüfung zu, ob das Stachelhalsband in einer Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes aufgenommen werden könne. (hau/05.11.2012)