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Die Pläne der Bundesregierung zur Novellierung der beruflichen Aufstiegsfortbildung werden von den Fraktionen des Bundestages unterschiedlich bewertet. Während der ersten Beratung des dazu vorgelegten Gesetzentwurfes (18/7055) am Donnerstag, 14. Januar 2016, begrüßten Redner der Koalitionsfraktionen die geplanten Änderungen.
Die Novelle sei ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des dualen Systems in der beruflichen Ausbildung sowie für die Gleichstellung der beruflichen und der akademischen Bildung, sagte Michael Kretschmer (CDU/CSU). Hubertus Heil (SPD) kündigte an, im Laufe des parlamentarischen Verfahrens aus dem „guten Gesetzentwurf ein noch besseres Gesetz“ zu machen.
Nicht zufrieden mit der Vorlage zeigten sich die Oppositionsfraktionen. Der Gesetzentwurf orientiere sich nicht hinreichend an den tatsächlichen Lebensbedingungen, bemängelte Dr. Rosemarie Hein (Die Linke). Nach Meinung von Beate Walter-Rosenheimer (Bündnis 90/Die Grünen) ändert die Novellierung nichts daran, dass Fortbildung in Deutschland noch immer vom sozialen Status abhängig ist.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass künftig auch Bachelor-Absolventen einen Zugang zur Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) bekommen, wenn sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen.
Laut Entwurf soll der maximale Unterhaltsbeitrag im AFBG für Alleinstehende von 697 Euro auf 768 Euro und damit um 71 Euro erhöht werden. Der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten soll von 10.226 Euro auf 15.000 Euro steigen.
Michael Kretschmer (CDU/CSU) verwies zu Beginn der Debatte auf die im europäischen Vergleich sehr geringe Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland. Grund dafür sei auch das duale System in der Berufsausbildung, urteilte der Unionsabgeordnete. „Mit der durch den Gesetzentwurf geplanten Stärkung des Meister-BAföGs tun wir alles dafür, dieses Alleinstellungsmerkmal zu stärken“, sagte er.
Dafür stärke man den Unterhaltsbeitrag, erhöhe die Zuschussanteile ebenso wie die Freibeträge und mache damit die berufliche Ausbildung attraktiver. Als große Motivation, sich durchzubeißen, bezeichnete der Unionsabgeordnete die geplante Regelung, wonach den erfolgreichen Absolventen eines Meister-Lehrgangs ein Erlass von 40 Prozent auf das Restdarlehen winke.
Das Gesetz greift zu kurz, befand hingegen Rosemarie Hein (Die Linke). So blieben etwa Erzieher bei der Förderung außen vor, weil „ausbildungsimmanente Praktika“ nicht gefördert würden. Problematisch bewertete die Linken-Abgeordnete auch, dass zwar Fortbildungsmaßnahmen für Bachelor-Absolventen gefördert würden. Ausgeschlossen sei aber, dass ein Meister oder Techniker ein Bachelor-Studium gefördert bekommt. „Das ist keine Durchlässigkeit“, sagte Hein.
Nicht nachvollziehbar sind aus ihrer Sicht auch die Unterschiede bei der Förderung zwischen dem Studien-BAföG und dem Meister-BAföG, was auch in einem Antrag der Linksfraktion (18/7234) thematisiert wird. Hein machte sich abschließend die Bewertung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks zu eigen, der geurteilt habe, das Gesetz sei ein erster Schritt, mehr aber auch nicht.
Aufstieg durch Bildung sei für die Sozialdemokraten eine Herzensangelegenheit, sagte Hubertus Heil (SPD). Der SPD-Abgeordnete verwies auf die in den letzten Jahren erfolgten Anpassungen des BAföG. „Wir sind da auf der Höhe der Zeit“, befand er. Was für die akademische Ausbildung gelte, müsse aber auch für die berufliche Fortbildung gelten, so Heil weiter.
Er kündigte an, anders als im Entwurf vorgesehen, dafür zu sorgen, dass die Zuschussquote ebenso wie beim Studien-BAföG bei 50 Prozent festgelegt werde. Seiner Ansicht nach wird in Deutschland „zu wenig über die berufliche Ausbildung gesprochen“. Gleichzeitig warnte er davor, die akademische und die berufliche Ausbildung gegeneinander auszuspielen. „In unserem Land ist der Meister genauso wichtig wie der Master“, sagte er.
Auch wenn die Bundesregierung die Novellierung als Chance für alle, die hoch hinaus wollen, anpreise, sei dem nicht so, befand Beate Walter-Rosenheimer (Bündnis 90/Die Grünen). Die russische Erzieherin, die sich in Deutschland weiterbilden will, profitiere ebenso wenig von der Neuregelung wie der syrische Asylbewerber, der sich zum Bäcker ausbilden lassen will.
Die Grünenabgeordnete verwies in diesem Zusammenhang auf einen von ihrer Fraktionen vorgelegten Antrag (18/7239). Mit dem Modell „Bildungszeit Plus“ wollten die Grünen „aus dem Meister-BAföG für wenige eine gerechte Weiterbildung für alle machen“.
Mit der Novellierung werde dafür Sorge getragen, „dass wir wissenschaftlich qualifizierte und zugleich praxiserfahrenen Menschen haben, die die Basis unseres Wohlstandes sind“, sagte Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka (CDU). Es sei eine besondere Stärke, wenn in der Führung eines Betriebes oder Unternehmens Personen sitzen, die über die innerbetrieblichen Aufstiegsmöglichkeiten und nicht als Akademiker von außen dorthin gekommen sind.
Positiv bewertete die Ministerin die Perspektiven für diejenigen, die sich beruflich fortbilden. Meister, so Wanka, hätten zum einen ein sehr geringes Risiko arbeitslos zu werden. Außerdem stiegen derzeit ihre Einkommen stärker an, als das bei Hochschulabsolventen der Fall sei. (hau/14.06.2016)