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Die Bundesregierung soll einen menschen- und umweltgerechten Ausbau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel realisieren. Dies fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in einem Antrag (18/7364), der am Donnerstag, 28. Januar 2016, im Bundestag beraten und verabschiedet werden soll. Abgestimmt wird darüber hinaus über einen weiteren Koalitionsantrag (18/7365) zur „menschen- und umweltgerechten Realisierung europäischer Schienennetze“. Schließlich entscheidet das Parlament auch über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/6884), in dem ebenfalls ein bürgerfreundlicher und umweltgerechter Ausbau der Rheintalbahn verlangt wird. Die Debatte soll um 16.45 Uhr beginnen und 45 Minuten dauern.
Die Debatte wird ab 16.45 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Im ersten Antrag fordern Union und SPD die Bundesregierung auf, den Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe-Basel entsprechend den Festlegungen zwischen Bund und Land Baden-Württemberg so umzusetzen, dass in Offenburg entsprechend dem Beschluss des Projektbeirates anstatt eines oberirdischen Ausbaus ein sieben Kilometer langer Eisenbahntunnel vorgesehen wird. Zudem soll zwischen Offenburg und Riegel eine zweigleisige Güterzugtrasse in Parallellage zur Bundesautobahn A5 errichtet werden. Beide Strecken sollen Lärmschutz nach Maßgabe eines weiteren Beschlusses des Projektbeirates erhalten.
Schließlich soll gemäß einem Beschluss des Projektbeirates die Antragstrasse zwischen Hügelheim und Auggen Lärmschutz über das gesetzliche Maß hinaus bekommen. Laut Antrag wird sich das Land Baden-Württemberg an den Mehrkosten mit 280 Millionen Euro zuzüglich Kostensteigerungen beteiligen. Die nach heutiger Kostenschätzung auf den Bund entfallenden Mehrkosten von insgesamt 1,52 Milliarden Euro sollen im Bundeshaushalt berücksichtigt werden.
Der Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe-Basel sei eines der wichtigsten Verkehrsprojekte der Bundesrepublik, heißt es in dem Antrag. Die Rheintalbahn sei bereits heute einer der meistbefahrenen Schienenkorridore in Deutschland und Europa. Durchschnittlich 225 Güterzüge pro Tag würden die Strecke befahren.
Die Linke hat zu diesem Antrag einen Änderungsantrag (18/7381) vorgelegt, in dem dargelegt wird, dass die Ertüchtigung der Geschwindigkeit auf der Rheintalbahn-Strecke von 160 auf 250 Stundenkilometer keine Kernforderung der dortigen Region sei, wie von der Koalition behauptet. Über diesen Änderungsantrag wird zuerst abgestimmt.
In ihrem zweiten Antrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, die konstruktive Zusammenarbeit der Akteure vor Ort bei der Realisierung europäischer Schienennetze zu unterstützen und deren Vorschläge bei der Erarbeitung konkreter Lösungen zu berücksichtigen.
Aus den jeweils dort gewonnenen Empfehlungen sollen im Einzelfall konkrete Beschlüsse formuliert werden, um im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einen besonderen Schutz von Anwohnern und Umwelt erreichen zu können. Dabei könnten künftig die Grundsätze und Maßstäbe angewendet werden, die durch den Projektbeirat Rheintalbahn gesetzt worden sind, heißt es in dem Antrag.
Auch zu diesem Koalitionsantrag haben die Grünen einen Änderungsantrag (18/7379) vorgelegt, über den zuerst abgestimmt wird. Darin heißt es, die rechtliche Angleichung von Ausbau- an Neubaustrecken bei europäischen Kooridoren des Schienengüterverkehrs dürfe nicht dazu führen, dass der Ausbau des klimafreundlichen Verkehrsträgers Schiene verzögert wird.
Die Grünen fordern die Regierung in ihrem Antrag unter anderem auf, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, damit die Beschlüsse des Projektbeirates Rheintalbahn zu den sechs Kernforderungen aus der Region zügig umgesetzt werden.
Außerdem soll sich die Regierung für eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg einsetzen, nach der sich das Land zur Hälfte bis zu einer Höhe von 280 Millionen Euro an anfallenden Mehrkosten beteiligt.
Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur lehnte diesen Antrag am Mittwoch, 27. Januar, mit den Stimmen der Koalition gegen die Opposition ab (18/7388). (mik/27.01.2016)