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Die Fraktion Die Linke konnte sich mit ihrem Antrag (18/6043, 18/6222) zur besseren Anerkennung der Erziehungsleistung von Adoptiveltern bei der Mütterrente nicht durchsetzen. Mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde der Antrag am Donnerstag, 28. Januar 2016, abgelehnt. Neben der Linken stimmte auch die Grünen-Fraktion für den Antrag. Darin forderte Die Linke konkret, dass Adoptiveltern für den 13. bis 24. Kalendermonat nach dem Geburtsmonat des Kindes Kindererziehungszeiten zugeordnet werden können.
Dies sollte auch dann möglich sein, wenn den leiblichen Eltern im Rahmen des Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetzes die sogenannte Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder bereits gewährt wurde. Bezieht der so anspruchsberechtigte Adoptivelternteil bereits eine Rente, sollte diese zusätzliche Kindererziehungszeit rückwirkend ab Rentenbeginn, frühestens jedoch ab 1. Juli 2014 gewährt werden, so Die Linke.
Nach derzeitiger Rechtslage erhält jener Elternteil einen Rentenpunkt auch für das zweite Lebensjahr des Kindes gutgeschrieben, der im zwölften Lebensmonat des Kindes für dessen Erziehung zuständig war. Adoptiveltern, die die Erziehung des Kindes beispielsweise im 13. Lebensmonat übernommen haben, erhalten aufgrund dieser Stichtagsregelung also keinen Rentenpunkt für das zweite Lebensjahr, obwohl sie in dieser Zeit tatsächlich Erziehungsberechtigte waren.
Dr. Martin Rosemann (SPD) betonte, die Verbesserungen bei der Mütterrente für Millionen von Rentnern seien nur durch eine solche Pauschalregelung zu organisieren gewesen. Auch durch die Pauschalregelungen würden Erziehungszeiten angemessen berücksichtigt.
Gleichwohl gebe es „problematische Einzelfälle“, so Rosemann. Jedoch könne man nicht für jede einzelne Gruppe individuelle Lösungen finden. Das sei ein Dilemma, indem man sich als Regierende befindet.
Matthias W. Birkwald (Die Linke) sprach dagegen davon, dass es höchste Zeit sei, von der Gruppe der Adoptiveltern zu sprechen, denn sie werden durch das Rentenpaket massiv benachteiligt, wenn sie erst nach dem ersten Lebensjahr des Kindes die Erziehung übernommen haben.
Birkwald nannte die Zahl von 40.000 Betroffenen, um die es hier gehe. „Das ist doch kein Einzelfall“, betonte er.
Peter Weiß (CDU/CSU) lobte dagegen die Mütterrente als eine der größten sozialpolitischen Veränderungen der Großen Koalition. „Wir sind froh, dass wir die Erziehungsleistung von Kindern bei der Rente endlich besser anerkennen können“, sagte Weiß.
Ohne die derzeit praktizierte Pauschalregelung würden die Mütter oder Väter heute noch keine Mütterrente bekommen, da eine Einzelfallprüfung jeder Rentenakte wahrscheinlich zu einer bis zu dreijährigen Wartezeit geführt hätte. Die Linke suche krampfhaft das Haar in der Suppe, so Weiß.
Bündnis 90/Die Grünen unterstützten dagegen den Linke-Vorschlag und warfen der Unionsfraktion vor, das Anliegen des Antrags künstlich zu vernebeln und zu verkomplizieren. Dabei seien der Sachverhalt und auch die Kosten überschaubar, so Markus Kurth, der Rentenexperte der Fraktion.
Die Koalition verstecke sich hinter Formalien und mache einen Gegensatz zwischen einer Pauschallösung und einer Antragslösung auf, den es gar nicht gebe, sagte Kurth. (che/28.01.2016)che