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Verbraucherschützer und Sozialverbände haben die geplanten Regelungen zur Einführung eines "Kontos für alle" begrüßt, genauso wie die Banken aber Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf gefordert. So lobte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrer Stellungnahme in der Anhörung des Finanzausschusses unter Vorsitz von Ingrid Arndt-Brauer (SPD) am Montag, 25. Januar 2016, dass mit der Umsetzung der europäischen Zahlungskontenrichtlinie ein begrüßenswerter Ansatz gefunden worden sei. Ein nennenswerter Teil der bisherigen Problemstellungen im Zusammenhang mit ungewollter Kontolosigkeit könne überwunden werden. Die Bankenverbände forderten aber mehr Zeit für die Umstellung auf die neuen Regeln.
Der Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle soll auch für Flüchtlinge gelten. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (18/7204) räumt Verbrauchern mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union die Möglichkeit ein, in jedem Mitgliedsland diskriminierungsfrei ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen.
Das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto soll auch Verbrauchern ohne festen Wohnsitz, Asylsuchenden und Verbrauchern ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, eingeräumt werden. Zu den grundlegenden Funktionen eines Basiskontos gehören das Ein- und Auszahlungsgeschäft, Lastschriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft. Kreditinstitute dürfen dafür nur angemessene Gebühren verlangen.
Die Verbraucherzentrale regte aber an, die Bestimmungen mit den Regelungen für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu harmonisieren: "Es sollte vorgesehen werden, mit der Beantragung eines Basiskontos zugleich die Einrichtung der P-Konto-Funktion vornehmen zu können." Außerdem vermisst die Verbraucherzentrale die Möglichkeit eines diskriminierungsfreien, problemlosen Wechsel des Kontos.
Die Harmonisierung mit dem Pfändungsschutzkonto wurde auch vom Arbeitskreis Schuldnerberatung angeregt. Der Arbeitskreis verlangte außerdem, die wenig konkrete Regelung zu den Entgelten für das Basiskonto zu konkretisieren, "um eine erwartete Auslegung zulasten der Verbraucher und eine Abkehr von den Zielen der Richtlinie zu verhindern". Die Gebühren müssten gesetzlich festgelegt werden.
Prof. Dr. Hugo Grote (Hochschule Koblenz) verlangte einen gesetzlichen Kontrahierungszwang mit einer glasklaren Struktur. Wichtig sei, dass das Konto für die vorgesehene Nutzergruppe auch wirtschaftlich leistbar sei. Außerdem regte er an, nicht nur Verbraucher, sondern auch Kleingewerbetreibende, Freiberufler und andere Selbstständige in die Regelung einzubeziehen. Diese Gruppen würden nach Zahlungsproblemen oft kein Konto mehr bekommen, benötigten es für den Broterwerb aber dringender als ein Verbraucher.
Da Verbraucher ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Verbraucher ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, oft nicht in der Lage sind, die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen Angaben zu machen, soll auch dieses Gesetz geändert werden, "um die bestehende Ungleichbehandlung beim Zugang zu einem Zahlungskonto zu beenden", schreibt die Bundesregierung. Eine Aufweichung der Standards zur Verhinderung der Geldwäsche sei damit nicht verbunden.
Für Asylbewerber verlangte die Diakonie Erleichterungen. Es müsse sichergestellt werden, dass auch Inhaber eines "Ankunftsnachweises", die eigentlich nicht der Pass- und Ausweispflicht genügen, ein Konto eröffnen könnten. Der Ankunftsnachweis werde für sechs Monate ausgestellt, müsse aber länger gültig sein, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen so großen Bearbeitungsrückstand bei Asylanträgen habe. Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kam der Hinweis, dass es in anderen europäischen Ländern durchaus die Möglichkeit gebe, Konten ohne Ausweis zu eröffnen.
Zahlreiche Änderungen zu Detailfragen schlug die deutsche Kreditwirtschaft vor. So müsse der Katalog der Ablehnungsgründe für die Eröffnung eines Kontos erweitert werden. Sonst wäre es möglich, dass ein verurteilter Bankräuber nach einiger Zeit einen Anspruch auf Eröffnung eines Basiskontos bei dem geschädigten Kreditinstitut hätte.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien (Bitkom) forderte, dass ein Kontenwechsel auch im Online-Verfahren möglich sein müsse. Die Schriftform sei eine unnötige Barriere. Diese Auffassung werde auch von einem Teil der Banken vertreten, hieß es von der Kreditwirtschaft. MasterCard verlangte, dass die ausgegebenen Zahlungskarten wie in anderen europäischen Länder vorgesehen onlinefähig sein müssten. Damit werde sichergestellt, dass die Verbraucher am grenzüberschreitenden E-Commerce teilnehmen könnten.
Der Verband der Auslandsbanken wies darauf hin, dass viele seiner Mitglieder formal verpflichtet sein würden, Basiskonten anzubieten, dies jedoch angesichts ihrer personellen, technischen und organisatorischen Möglichkeiten nicht könnten, weil sie die geforderten Zahlungsdienste gar nicht erbringen würden. Es wäre unverhältnismäßig, wenn diese Institute ihr Geschäftsmodell umstellen müssten. Wenn es Hinweise auf Geldwäsche gebe, müssten die Banken Konten einfacher kündigen können, weil sie sich sonst selbst dem Verdacht aussetzen könnten, der Terrorismusfinanzierung Vorschub zu leisten.
Die Organisation "Wohnen im Eigentum - die Wohneigentümer" forderte, dass Konten von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften in das Gesetz einbezogen werden sollen. Betroffen sind Konten für Bewirtschaftung und Rücklagen, die oft von Hausverwaltungen geführt werden. Die Organisation verlangte Auskunftsrechte gegenüber Banken und mehr Schutz für die Gemeinschaftsgelder. (hle/25.01.2016)