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Gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am Freitag, 26. Februar 2016, Wahlvorschläge von CDU/CSU und SPD für die vom Bundestag zu benennenden Mitglieder des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte gemäß Paragraf 6 Absatz 2 Nummer 4 und 5 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (18/7703) angenommen. Damit sind als Vertreter wissenschaftlicher Einrichtungen mit menschenrechtlichem Bezug auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion Roland Jahn und Prof. Dr. Christine Schumacher, auf Vorschlag der SPD-Fraktion Prof. Dr. Markus Krajewski gewählt. Als Vertreter der Zivilgesellschaft sind auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion Ute Granold und Martin Lessenthin, auf Vorschlag der SPD-Fraktion Dr. Anja Nordmann in das Kuratorium gewählt.
Der Abstimmung vorausgegangen war eine zehnminütige Geschäftsordnungskontroverse darüber, ob die Abstimmung über die Wahlvorschläge überhaupt als Zusatzpunkt auf die Tagesordnung des Bundestages am 26. Februar aufgenommen werden sollten. CDU/CSU und SPD hatten dies als Initiatoren der Wahlvorschläge beantragt, Bündnis 90/Die Grünen hatten dem widersprochen.
Verwundert über den Widerspruch der Grünen zeigte sich der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Michael Grosse-Brömer. Er erinnerte daran, dass die Grünen dem Gesetz über das Deutsche Institut für Menschenrechte im vergangenen Juni "vollständig zugestimmt" hätten. Nun kritisiere die Fraktion ein Verfahren, dem sie nicht nur zugestimmt, sondern das sie selbst vorgeschlagen habe. "Sie haben uns überzeugt, wir finden es auch richtig", sagte Grosse-Brömer.
Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, erinnerte in ihrer Gegenrede an ein "langes und unwürdiges Verfahren" im Parlament. Erst im allerletzten Moment sei dem Gesetz zugestimmt worden, um das Institut abzusichern, nachdem einige in der Koalition fast riskiert hätten, dass das "hoch angesehene Institut" im internationalen Kontext abgestuft wird. Die Grünen hätten zugestimmt, um gemeinsam als Parlament ein Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit des Instituts zu setzen.
Am Dienstag dieser Woche sei dann mitgeteilt worden, dass es einen Wahlvorschlag der Koalition für das Kuratorium gebe, Namen seien noch nicht bekannt. Dass die Grünen als kleinste Fraktion bei der Besetzung des Kuratoriums kein Benennungsrecht haben, sei nie infrage gestellt worden. Haßelmann rügte, dass die Koalition nicht "die Größe, das parlamentarische Verständnis" gehabt habe, einen gemeinsamen Wahlvorschlag des gesamten Parlaments anzubieten, sei "wirklich unvorstellbar klein".
Die Große Koalition setze alles daran, sich nicht mit den kleinen Fraktionen über die Benennung zu einigen: "Das ist ziemlich einmalig und nicht gut für die Außenwirkung des Kuratoriums", sagte Haßelmann. Mit einer monothematischen, einseitigen Besetzung tue man dem Institut und dem Kuratorium keinen Gefallen. Die Grünen kritisierten das Verfahren, hielten die monothematische Besetzung "im Hinblick auf Religionsfreiheit" für falsch und beanstandeten, dass nicht alle Fraktionen in einen "konsensualen Vorschlag" einbezogen wurden.
Der Bundestag stimmte der Aufsetzung des Tagesordungspunkts mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen zu. (vom/26.02.2016)