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Bündnis 90/Die Grünen wollen Forschung und Entwicklung in kleineren und mittleren Unternehmen steuerlich fördern. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf (18/7872) vorgelegt, den der Bundestag am Freitag, 18. März 2016, ab etwa 10.25 Uhr 85 Minuten lang in erster Lesung berät. Die Vorlage soll im Anschluss zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen werden.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, für alle Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern einen Forschungsbonus in Form einer Steuerermäßigung von 15 Prozent aller Forschungs- und Entwicklungsausgaben einzuräumen.
Die Steuergutschrift solle zusätzlich zur bestehenden Projektförderung eingeführt werden. Nach Ansicht der Grünen würde dieser Forschungsbonus die internen Finanzierungsmöglichkeiten verbessern und zusätzliche Investitionen in Forschung und Entwicklung mobilisieren.
Alternativ käme die steuerliche Forschungsförderung aller Unternehmen in Betracht, schreibt die Fraktion. Das hätte jedoch wesentlich höhere Kosten zur Folge. Außerdem profitierten vor allem große Unternehmen derzeit von der Projektförderung in Deutschland, kleine und mittlere Unternehmen hingegen weniger. Der Gesetzentwurf stelle daher gezielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen.
Der Forschungsbonus würde für die öffentlichen Haushalte Steuermindereinnahmen von rund 770 Millionen Euro verursachen, heißt es weiter. Dabei werde eine Steigerung der relevanten Ausgaben für Forschung und Entwicklung von 20 Prozent unterstellt. Die durch dieses Gesetz entstehenden Steuermindereinnahmen seien auf Grundlage der Zahlen der Forschungs- und Entwicklungsdatenerhebung der Wissenschaftsstatistik ermittelt worden, die im Auftrag des Bildungs- und Forschungsministeriums für das Jahr 2014 erhoben worden seien.
Die Grünen begründen ihre Initiative unter anderem damit, dass kleine und mittlere Unternehmen einen stärkeren Anreiz brauchten, neue Produkte und Verfahren zu entwickeln. Auch sei eine steuerliche Forschungsförderung für eine höhere Forschungsdynamik insgesamt unverzichtbar.
Derzeit erziele Deutschland einen Anteil der gesamten Forschungs- und Entwicklungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt von knapp drei Prozent. Länder wie Schweden, Japan und Korea hätten diese Drei-Prozent-Marke schon lange hinter sich gelassen. Um seine Stellung als führende Wirtschafts- und Innovationsnation zu bewahren, sollte sich Deutschland daher an der weltweiten Spitzengruppe orientieren und als Zielmarke mindestens 3,5 Prozent anstreben, heißt es in dem Gesetzentwurf. (vom/16.03.2016)