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Von Mittwoch, 13. April, bis Freitag, 15. April 2016, debattiert der Bundestag unter anderem über die geplante Änderung des Luftverkehrsgesetzes, mit der das nationale Luftrecht an europäische Vorgaben angepasst werden soll, über den von der Fraktion Die Linke geforderten Wiedereinstieg in die gemeinnützige Wohnungswirtschaft sowie über einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung. Auf der Tagesordnung stehen zudem ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten, zwei Anträge der Opposition zum Menschenrechtsschutz bei Produktion im Ausland sowie ein Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CDU und SPD zur Weiterentwicklung der transatlantischen Beziehungen. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.
Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Regierungsbefragung: Die Sitzung beginnt um 13 Uhr mit der Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettsitzung sowie zu aktuellen Themen. 35 Minuten sind dafür vorgesehen.
Fragestunde: Ab 15.35 Uhr folgt die zweistündige Fragestunde, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden.
Änderung des Luftverkehrsgesetzes: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der abschließenden Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (18/6988), mit dem das nationale Luftrecht an europäische Vorgaben angepasst werden soll. So soll unter anderem klargestellt werden, dass der gesamte räumliche Einwirkungsbereich eines Flughafens, in dem es zu Beeinträchtigungen durch Flugverfahren kommen kann, in die Umweltverträglichkeitsprüfung einbezogen werden muss. Für die Debatte sind 85 Minuten vorgesehen.
Aktionsplan für gemeinnützige Wohnungswirtschaft: Um 10.25 Uhr steht die erste Lesung eines Antrags der Fraktion Die Linke (18/7415), in dem der Wiedereinstieg in die gemeinnützige Wohnungswirtschaft gefordert wird, auf der Tagesordnung. In der Vorlage skizziert die Fraktion einen bundesweiten Aktionsplan, der unter anderem die Einführung "gemeinwohlverpflichteter Wohnungsunternehmen" vorsieht. Zur Begründung führen die Abgeordneten an, dass der bestehende Wohnungsmarkt nicht in der Lage sei, auf Herausforderungen wie den demografischen Wandel, Binnenwanderung, Modernisierungserfordernisse und Zuwanderung angemessen zu reagieren. 85 Minuten soll die Debatte dauern.
Stärkung der beruflichen Weiterbildung: Um 11.50 Uhr geht es weiter mit der ersten Lesung eines von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung. Kern des geplanten Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetzes ist laut Bundesregierung eine Stärkung der Instrumente der beruflichen Weiterbildung im Dritten Buch Sozialgesetzbuch, die auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Anwendung finden sollen. So ziele der Gesetzentwurf darauf, den Zugang von gering qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Langzeitarbeitslosen zu einer abschlussbezogenen Weiterbildung zu verbessern. Eine Stunde ist für die erste Lesung vorgesehen.
Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien: Ab 13 Uhr beraten die Abgeordneten 45 Minuten lang in erster Lesung über einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten. Mit dem Entwurf soll laut Bundesregierung die Zuwanderung „aus asylfremden Motiven“ aus diesen Ländern reduziert werden. Die gesetzliche Einstufung als sicherer Herkunftsstaat setze im Wesentlichen voraus, dass in den betroffenen Staaten aufgrund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheine, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfinde, so die Regierung. Ihr zufolge erfüllen Marokko, Algerien und Tunesien diese Voraussetzungen. Die Zahl der Asylsuchenden aus diesen drei Ländern, die einen Schutzstatus in Deutschland bekommen, sei äußerst gering.
Menschenrechtsschutz bei Produktion im Ausland: Ab 13.45 Uhr wird ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Unternehmen in die Verantwortung nehmen – Menschenrechtsschutz gesetzlich regeln“ (18/5203, 18/6181) abschließend beraten. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, deutsche Unternehmen, die im Ausland produzieren, gesetzlich zu verpflichten, „menschenrechtliche und umwelttechnische Sorgfaltspflichten“ einzuhalten. Zur Begründung erklärt die Fraktion, dass sich deutsche Unternehmen bei ihrer Tätigkeit oftmals ihrer Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen ihrer Subunternehmer entziehen würden. In erster Lesung mitberaten wird ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7881), in dem sich die Fraktion für mehr Transparenz in der Textilproduktion einsetzt. In der Vorlage fordert sie die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für die Schaffung einer entsprechenden Richtlinie einzusetzen. Diese soll europäische und auf dem europäischen Markt tätige Textilunternehmen zum Aufbau eines Systems verpflichten, mit dem die gesamte Produktions- und Lieferkette eines Produkts und seiner Bestandteile in allen Fertigungsstufen nachverfolgt werden kann. 45 Minuten sind für die Debatte vorgesehen.
Wegenutzungsrechte zur Energieversorgung: Um 14.30 Uhr geht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung, die im Energiewirtschaftsgesetz geregelt sind, in die erste Lesung. Mit dem Entwurf sollen der Regierung zufolge Rechtsunsicherheiten bei der geplanten Übernahme von Energieversorgungsnetzen in kommunale Hand („Rekommunalisierung“) beseitigt werden. Er sieht unter anderem vor, die Belange der örtlichen Gemeinschaften als Auswahlkriterium für Vergabeverfahren in das Energiewirtschaftsgesetz aufzunehmen und damit die Interessen der Kommunen zu stärken. Um Streitigkeiten über den Netzkaufpreis zu vermeiden, soll außerdem das objektive Ertragswertverfahren als anzuwendendes Bewertungsverfahren bestimmt werden. 45 Minuten wird die Aussprache dauern.
Gendergerechte und soziale Filmförderung: Um 15.15 Uhr beginnt die erste Lesung eines Antrags der Fraktion Die Linke, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, das Filmfördergesetz, dessen Novellierung 2017 ansteht, gendergerecht und sozial zu gestalten. 45 Minuten sind für die Aussprache angesetzt.
Reform der Investmentbesteuerung: Ab 16 Uhr debattiert der Bundestag 45 Minuten lang in erster Lesung über einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung. Laut Regierung sollen mit dem Investmentsteuerreformgesetz EU-rechtliche Risiken ausgeräumt sowie einzelne erkannte aggressive Steuergestaltungen verhindert und die Gestaltungsanfälligkeit des Investmentsteuerrechts insgesamt reduziert werden. Ziel sei es zudem, den Aufwand für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen auf Seiten der Wirtschaft und der Bürger einerseits sowie den Kontrollaufwand der Verwaltung andererseits in den Massenverfahren bei Publikums-Investmentfonds und deren Anlegern erheblich zu verringern.
Schutz des zivilgesellschaftlichen Engagements: Im Anschluss beraten die Abgeordneten ab 16.45 Uhr 30 Minuten lang in erster Lesung über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7908), in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, den Umgang mit Menschenrechtlern sowie der lokalen Zivilgesellschaft zu einem „wesentlichen Faktor“ bei Regierungsverhandlungen und der Gestaltung der bilateralen Beziehungen mit anderen Ländern zu machen sowie die internationale Vernetzung der Zivilgesellschaft gezielt zu fördern. Zur Begründung heißt es, die Maßnahmen des vorliegenden Antrags sollten dazu beitragen, dem „Phänomen der um sich greifenden staatlichen Einschränkung des öffentlichen Raumes für die Zivilgesellschaft“ in verschiedenen Regionen der Welt entgegenzutreten.
Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz: Ab 17.15 Uhr steht die abschließende Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (18/7482, 18/7826) auf der Tagesordnung. Mit dem ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz sollen europäische Neuregelungen auf zahlreichen Gebieten des Kapitalmarktrechts umgesetzt werden, um die Transparenz und Integrität der Märkte und den Anlegerschutz zu verbessern. Dazu gehören unter anderem die Anpassung von Regulierungsvorschriften und die bessere Überwachung von Marktmissbrauch, die Stärkung von Befugnissen und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden sowie verschärfte Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation. 30 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.
Netzneutralität: Weiter geht es um 17.45 Uhr mit der ersten Lesung eines Antrags der Fraktion Die Linke (18/6876), in dem sie sich für die gesetzliche Absicherung der Netzneutralität ausspricht. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf Basis der Ende Oktober beschlossenen EU-Verordnung zum Telekommunikationsbinnenmarkt einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen und darin klare Vorgaben zu treffen, „um Maßnahmen des Verkehrsmanagements und der Priorisierung von Diensten zu begrenzen und das Prinzip der Netzneutralität zu wahren“. Die Debatte soll 30 Minuten dauern.
Arzneimittelrechtliche Vorschriften: Ab 18.15 Uhr befassen sich die Abgeordneten eine halbe Stunde lang in erster Lesung mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Laut Bundesregierung werden mit dem Gesetz Anpassungen im Arzneimittelgesetz vorgenommen, da die Regeln für die Genehmigung, Durchführung und Überwachung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln durch eine entsprechende EU-Verordnung nun europaweit verbindlich vorgegeben seien. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass verschreibungspflichtige Arzneimitteln grundsätzlich nicht abgegeben werden dürfen, wenn die Verschreibung offenkundig nicht nach einem direkten Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt wurde. Außerdem können die zuständigen Bundesoberbehörden künftig über die in Deutschland prinzipiell verfügbare Anzahl und Größe von freigegebenen Arzneimittelchargen informieren. Dadurch werde der Ständigen Impfkommission und den medizinischen Fachgesellschaften ermöglicht, Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Liefer- oder Versorgungsengpässen etwa bei Impfstoffen vorzubereiten.
Beendigung der Aids-Epidemie bis 2030: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6775), in dem sie stärkere Bemühungen im Kampf gegen HIV und Aids fordert, wird ab 18.45 Uhr 30 Minuten lang in erster Lesung beraten. Auch mehr als 30 Jahre nach Beginn der HIV-Pandemie stelle diese Infektionskrankheit eine der großen Herausforderungen für die globale Gesundheit dar, obwohl sie vermeidbar und behandelbar sei, heißt es in der Vorlage. Die Vereinten Nationen hätten das Ziel ausgegeben, die Krankheit Aids bis 2030 zu beenden. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem, mit geeigneten Maßnahmen darauf hinzuwirken, „die Aids-Erkrankungen gegen Null zu bringen“. Ferner müsse aktiv gegen Diskriminierung und Stigmatisierung von Infizierten und Erkrankten vorgegangen werden. Die Mittel zur Prävention sollten aufgestockt und die Forschungsförderung verstärkt werden.
Gebührenrecht des Bundes: Um 19.15 Uhr geht es weiter mit der ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes (18/7988). Er sieht vor, den Zeitpunkt, zu dem die bisherigen gebührenrechtlichen Bestimmungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) zugunsten einer bis dahin zu erlassenden Besonderen Gebührenordnung des BMI außer Kraft treten sollen, vom 14. August 2016 auf den 1. Oktober 2019 zu verschieben. Zudem wird dem Entwurf zufolge der Zeitpunkt des Außerkrafttretens der gebührenrechtlichen Bestimmungen im Zuständigkeitsbereich der übrigen Ressorts vom 14. August 2018 auf den 1. Oktober 2021 verschoben. Damit werde die „notwendige Zeit eingeräumt, um den Besonderen Gebührenverordnungen der Ressorts eine an der Besonderen Gebührenordnung des Bundesministeriums orientierte möglichst einheitliche und transparente Struktur und Methodik zugrunde zu legen“, heißt es in der Vorlage. 30 Minuten sind für die erste Lesung vorgesehen.
Weiterentwicklung der transatlantischen Beziehungen: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der abschließenden Beratung eines Antrags der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Die transatlantischen Beziehungen zukunftsfest weiterentwickeln“. Die Aussprache wird 85 Minuten dauern.
Bundeswehreinsatz EUTM Mali: Ab 10.25 Uhr berät der Bundestag 45 Minuten lang in erster Lesung über einen Antrag der Bundesregierung, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der European Training Mission in Mali (EUTM Mali) fortzusetzen. Am 28. Februar 2013 hatte der Bundestag erstmals grünes Licht für die Entsendung deutscher Soldaten zur Unterstützung der EU-Mission in dem westafrikanischen Land gegeben, deren Ziel die Ausbildung der malischen Streitkräfte ist. Zuletzt wurde das Mandat am 26. Februar 2015 verlängert, und zwar bis zum 31. Mai 2016. Es umfasst derzeit den Einsatz von bis zu 350 Soldaten. Mali befindet sich seit 2012 in einer schweren Krise. Nach einem Militärputsch im April 2012 wurde das Land faktisch in zwei Teile geteilt. Verschiedene Rebellengruppen riefen im Norden des Landes einen eigenen Staat aus, der jedoch international keine Anerkennung fand.
Bundeswehreinsatz Atalanta vor Somalia: Weiter geht es um 11.10 Uhr mit der ersten Lesung eines Antrags der Bundesregierung, den Bundeswehreinsatz im Rahmen der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias fortzusetzen. Ziel der Operation ist es, die Piraten am Horn von Afrika und im Seegebiet bis zu 500 Seemeilen vor der Küste Somalias und seiner Nachbarländer abzuschrecken und die Seeräuberei einzudämmen. Der Deutsche Bundestag hatte am 19. Dezember 2008 erstmals beschlossen, sich an der Operation Atalanta mit bewaffneten Streitkräften zu beteiligen. Zuletzt wurde das Mandat am 21. Mai 2015 um ein weiteres Jahr bis zum 31. Mai 2016 verlängert. Für die Aussprache sind 45 Minuten vorgesehen.
Atomausstieg: Im Anschluss debattieren die Abgeordneten ab 11.55 Uhr 45 Minuten lang abschließend über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7658), in dem scharfe Kritik an der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) geübt wird. Die IAEO verharmlose Gefahren und Risiken der Nuklearenergie und arbeite intransparent, heißt es in der Vorlage. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich für eine Reform der Organisation einzusetzen. So sollen beispielsweise Kriterien für die Geheimhaltung von Informationen durch die IAEO erarbeitet werden. Transparenz solle zur Norm werden. Zudem soll nach dem Willen der Grünen auf der IAEO-Generalkonferenz Ende September 2016 in Wien über die "systematische Verharmlosung von radioaktiver Strahlung" diskutiert werden. In erster Lesung beraten werden zudem drei weitere Anträge der Grünen-Fraktion zum Thema Atomkraft. Im ersten Antrag (18/7656) wird die Bundesregierung aufgefordert, den Atomausstieg dreißig Jahre nach dem Reaktorunglück in Tschernobyl und fünf Jahre nach dem in Fukushima konsequent durchzusetzen. In einem zweiten Antrag (18/7668) verlangen die Abgeordneten von der Regierung, sie möge sich dafür einsetzen, dass das französische Atomkraftwerk Cattenom, das an der Grenze zu Deutschland liegt, sofort abgeschaltet wird, und in einem dritten Antrag (18/5211) fordern sie, dass keine öffentlichen Forschungsgelder für den Wiedereinstieg in atomare Technologien bereitgestellt werden und dass das sechste Energieforschungsprogramm „vollständig in Richtung Energiewende“ weiterentwickelt wird.
Dopingopfer-Hilfegesetz: Ab 12.40 Uhr berät der Bundestag in erster Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines zweiten Gesetzes über die finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR. Das Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz sieht vor, einen vom Bundesverwaltungsamt verwalteten Fonds in Höhe von 10,5 Millionen Euro einzurichten, aus dem DDR-Dopingopfer eine einmalige Entschädigungszahlung erhalten sollen. Einen ähnlichen Fonds gab es schon einmal: Im August 2002 hatte der Bundestag das Dopingopfer-Hilfegesetz verabschiedet, mit dem ein Hilfsfonds in Höhe von zwei Millionen Euro für Einmalzahlungen an DDR-Dopingopfer eingerichtet wurde. Nachdem er erschöpft war, trat das Dopingopfer-Hilfegesetz zum Jahresende 2007 außer Kraft. Die geplante Neuauflage begründet die Bundesregierung damit, dass damals nicht alle anspruchsberechtigten Dopingopfer erfasst worden seien. Für die Aussprache sind 45 Minuten vorgesehen.
Rechtsvereinfachung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch: Ab 13.25 Uhr diskutieren die Abgeordneten 45 Minuten lang in erster Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung. Darin werden laut Bundesregierung im Wesentlichen Vorschläge zur Vereinfachung des Leistungs- und Verfahrensrechts des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende) umgesetzt. Diese wurden durch die von der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Leistungsrechts, einschließlich des Verfahrensrechts, im SGB II erarbeitet. Der Regierung zufolge sind Vereinfachungen in unterschiedlichen Bereichen vorgesehen, unter anderem bei der Einkommensanrechnung, der Bewilligung von Leistungen für Wohnkosten sowie den Erstattungstatbeständen. Zur Vermeidung von Erfüllungsaufwand in den Jobcentern und bei den Leistungsberechtigten werde zudem der Regelbewilligungszeitraum für das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld auf zwölf Monate verlängert. Mitberaten werden zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Die Gewährleistung des Existenz- und Teilhabeminimums verbessern – Keine Verwaltungsvereinfachung auf Kosten der Betroffenen“ sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Grundsicherung gerechter und einfacher zu gestalten und die Jobcenter zu entlasten.
Evaluierung der Staatsleistungen an Kirchen: Um 14.10 Uhr geht es weiter mit der ersten Lesung eines Antrags der Fraktion Die Linke (18/4842), in dem sie eine Überprüfung der Zahlungen fordert, die der Staat bis heute für enteignete kirchliche Besitztümer vor über 200 Jahren leistet. Zur Überprüfung dieser Staatsleistungen, die sich nach Angaben der Fraktion bundesweit auf 480 Millionen Euro pro Jahr belaufen, solle eine Expertenkommission beim Bundesfinanzministerium eingerichtet werden. Dabei müsse die Frage im Zentrum stehen, ob und inwieweit diese Zahlungsverpflichtungen noch angemessen beziehungsweise zeitgemäß seien. Die Debatte soll 45 Minuten dauern. (nal/06.04.2016)