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Die USA und Großbritannien vereinigten 1947 ihre Besatzungszonen zur BiZone. Frankreich schloss sich der gemeinsamen Politik für Westdeutschland nur zögerlich an. Die am 20./21. Juni 1948 in den westlichen Besatzungszonen und kurz darauf auch in den Westsektoren Berlins durchgeführte Währungsreform vertiefte die Spannungen zwischen den Westalliierten und der Sowjetunion. Wenige Tage später blockierte die Sowjetunion alle Zufahrtswege nach West-Berlin. Die Westalliierten errichteten daraufhin eine Luftbrücke zur Versorgung ihrer Sektoren.
Als die drei Westmächte die Ministerpräsidenten ihrer Zonen am 1. Juli 1948 zur Gründung eines westdeutschen Teilstaates und zur Durchführung einer Wahl zur Verfassunggebenden Versammlung autorisierten, lehnten die Ministerpräsidenten eine solche Wahl ab. Sie wollten einer gesamtdeutschen Nationalversammlung nicht vorgreifen und setzten einen Parlamentarischen Rat durch, der von den Landtagen gewählt wurde. Die 65 Mitglieder des Rates traten am 1. September 1948 in Bonn zusammen. Sie berieten einen Verfassungsentwurf, der zuvor von Experten der Länder bei einem Treffen auf der Insel Herrenchiemsee erarbeitet worden war. Nach Verabschiedung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat und Zustimmung durch die Westmächte sprachen sich zehn Landesparlamente für das Grundgesetz aus, der Bayerische Landtag stellte eine Übernahme in Aussicht. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet und trat am folgenden Tag in Kraft. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet.
Zur Bundesflagge bestimmt wurden die seit dem Vormärz in demokratischer Tradition stehenden Farben Schwarz-Rot-Gold. Nach kontroversen Debatten verständigten sich Bundeskanzler Konrad Adenauer und Bundespräsident Theodor Heuss 1952 in einem Briefwechsel auf das "Lied der Deutschen" als Nationalhymne. Sie legten fest, dass bei offiziellen Anlässen nur die dritte Strophe gesungen wird.