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Verteidigung/Antwort- 09.02.2016
Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung hat keine rechtlichen oder politischen Bedenken gegen die Durchführung des Jahrestreffens der Mölders-Vereinigung e.V. am Standort des Taktischen Luftwaffengeschwaders 74 in der Wilhelm-Frankl-Kaserne in Neuburg an der Donau. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/7458) auf eine Kleine Anfrage (18/7109) der Fraktion Die Linke mit. Der Verein bekenne sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik.
Nach Angaben der Bundesregierung erhielt das Taktische Luftwaffengeschwader 74 im Jahr 1973 - damals noch Jagdgeschwader 74 - auf Grundlage des Traditionserlasses der Bundeswehr von 1965 den Beinamen "Mölders". Der Bundestag habe mit seinem Beschluss vom 24. April 1998 die Bundesregierung aufgefordert, Mitglieder der "Legion Condor" der Wehrmacht nicht mehr mit der Benennung von Kasernen, Schiffen oder Geschwadern zu ehren. Unter diesen Beschluss sei auch der Wehrmachtsoffizier Werner Mölders gefallen. Bundesverteidigungsminister Peter Struck habe 2004 entschieden, den Namenszusatz "Mölders" für das Jagdgeschwader 74 und die Bezeichnung "Mölders-Kaserne" in Visselhövede aufzugeben. Der derzeit gültige Traditionserlass regle eindeutig, dass die Bundeswehr keine Tradition zur Wehrmacht begründet. Das Jahrestreffen der Mölders-Vereinigung sei aber keine Feier zu Ehren des ehemaligen Wehrmachtsoffiziers, argumentiert die Bundesregierung.