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Recht und Verbraucherschutz/Antrag- 04.03.2016
Berlin: (hib/PST) Mithilfe von Samenspenden gezeugte Kinder sollen das Recht bekommen zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist. Dazu solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/7655). Es solle ein Melde- und Auskunftssystem eingerichtet werden, in dem die Identität des Samenspenders festgehalten ist, und ein Vermerk im Geburtsregister darauf verweisen. Wenn gewünscht sollten durch Samenspende gezeugte Kinder eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit dem Samenspender und gegebenenfalls auch Halbgeschwistern erhalten. Eine Härtefallregelung solle dabei berechtigte Interessen des Samenspenders schützen. Das Kind solle zudem das Recht bekommen, durch einen Gentest feststellen zu lassen, ob der eingetragene Samenspender tatsächlich der biologische Vater ist.
Zu den weiteren Forderungen in diesem Zusammenhang gehört, dass die Zahl der Familien mit Kindern, die mittels Samenspende durch denselben Spender gezeugt wurden, begrenzt wird. Zudem solle der Bund gemeinsam mit den Ländern ein Beratungs- und Betreuungsangebot für Kinder schaffen, die mithilfe einer Samenspende gezeugt wurden. Auch solle die Bundesregierung eine Studie zur Situation so gezeugter Kinder und ihrer Familien in Auftrag geben. Mittlerweile seien geschätzt mehrere zehntausend Familien durch Samenspenden entstanden, heißt es in dem Antrag. Dem Wohl der so gezeugten Menschen sei aber bisher zu wenig Beachtung geschenkt worden.