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Recht und Verbraucherschutz/Antwort- 14.03.2016
Berlin: (hib/PST) In Deutschland werden jährlich rund sechzig Zwangsheiraten polizeilich erfasst, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7749) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7516). In den Jahren 2012 bis 2014 erfasse die Polizeiliche Kriminalstatistik 56, 62 und 58 Fälle. Die Bundesregierung geht darüber hinaus aufgrund von Studien sowie Erkenntnissen von Hilfsorganisationen von einer sehr hohen Dunkelziffer aus, die sich aber nicht genauer eingrenzen lasse. Nach dem 2011 geschaffenen neuen Straftatbestand (Paragraf 237 des Strafgesetzbuches) habe es 2012 und 2013 erst drei Urteile gegeben, darunter einen Freispruch. Neuere Zahlen lägen der Bundesregierung noch nicht vor. Auch zu einer Reihe weiterer Fragen verweist die Bundesregierung auf nicht vorliegende Erkenntnisse und nicht abgeschlossene Prüfungen.