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Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf- 14.03.2016
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung möchte Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen wirksamer verhindern und plant deshalb eine Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (18/7824). Kernstück des 2002 in Kraft getretenen Gesetzes ist die Herstellung von Barrierefreiheit in gestalteten Lebensbereichen. Zwar sei das Gesetz grundsätzlich geeignet, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts und der Bundesverwaltung zu gewährleisten. In der Praxis gebe es jedoch teilweise "Unsicherheiten bei der Rechtsauslegung und Probleme bei der Rechtsanwendung", begründet die Bundesregierung ihre Initiative.
Ziel der Novellierung des Gesetzes sei es, unter Berücksichtigung der von Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention, Rechtssicherheit zu schaffen. Sie ziele insbesondere darauf, "bei der Herstellung von Barrierefreiheit sukzessive weiter voranzukommen", schreibt die Bundesregierung. Dazu verpflichtet sich der Bund in den Bereichen seiner Zuständigkeit die Barrierefreiheit zu verbessern. Unter anderem sollen Lücken im Recht der barrierefreien Kommunikation für Menschen mit geistigen Behinderungen geschlossen werden. Es soll zudem ein Schlichtungsverfahren eingeführt werden, das künftig Verbandsklagen, die sich gegen Träger öffentlicher Gewalt richten, vorgeschaltet ist und daneben auch für Einzelpersonen zur Verfügung stehen soll.