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Recht und Verbraucherschutz/Antwort- 21.03.2016
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat in der Antwort (18/7859) auf eine Kleine Anfrage (18/7712) der Fraktion Die Linke nach der "Kommunikationsüberwachung bei Kontaktpersonen des NSU nach dem Untertauchen im Januar 1998" erklärt, dass sie diese "Kleine Anfrage insgesamt nicht beantworten" könne. Allein der gerichtliche Aktenbestand des Strafverfahrens gegen Beate Zschäpe und andere umfasse derzeit mehr als 1 000 Sachaktenordner. Dazu käme eine nicht quantifizierbare Menge weiterer Unterlagen, die zur Ermittlung der Antworten händisch ausgewertet werden müssten. Eine Beantwortung sei daher "mit zumutbarem Aufwand nicht möglich", schreibt die Bundesregierung und beruft sich dabei auf die "einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts".