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Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort- 24.03.2016
Berlin: (hib/SCR) Der größte Teil der Oberflächenwasserkörper in Brandenburg erfüllt nicht die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Für 1419 von 1.551 Wasserkörpern wurde eine Ausnahme von der Auflage des Erreichens eines guten Gewässerzustandes beantragt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7868) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7745) hervor. Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf Daten von März 2010.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie sieht eigentlich die Erreichung eines guten Wasserzustands bis Ende 2015 vor. Es ist aber möglich, Ausnahmen und Fristverlängerungen zu beantragen. Für Brandenburg sind laut Antwort in 1.411 Fällen Ausnahmen aufgrund des ökologischen Zustandes und in 52 Fällen (mit Überschneidungen) aufgrund des chemischen Zustandes beantragt worden. Die Bundesregierung führt allgemein aus, dass Oberflächengewässer in Deutschland meist aufgrund der Beeinträchtigung der in der WRRL festgeschriebenen biologischen Qualitätskomponenten in einem "mäßigen bis schlechten Zustand" seien. Bei Flüssen zählt dazu etwa der Zustand der Flussflora und -fauna.
Bei den 38 Grundwasserkörpern sind in 17 Fällen Ausnahmen beantragt worden. In allen Fällen aufgrund des chemischen Zustands, in drei zudem aufgrund des quantitativen Zustands des Wasserkörpers.