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Inneres/Antwort- 06.04.2016
Berlin: (hib/CHE) Um Flüchtlingsheime besser vor Übergriffen zu schützen, sollen die Vorschriften für private Bewachungsunternehmen geändert werden. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7968) auf eine Kleine Anfrage (18/7811) der Fraktion Die Linke. Darin hatte die Fraktion nach Strategien gefragt, mit denen Flüchtlinge in Deutschland besser vor rechtsterroristischen Angriffen geschützt werden können. Die Bundesregierung schreibt, ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderungen bewachungsrechtlicher Vorschriften sei auf dem Weg und habe zum Ziel, die Zuverlässigkeit des Bewachungspersonals künftig besser zu überprüfen. Geplant sei unter anderem eine Stellungnahme der örtlich zuständigen Polizeibehörde und die Möglichkeit der Abfrage bei der zuständigen Verfassungsschutzbehörde im Rahmen der Überprüfungen. Diese Zuverlässigkeitsüberprüfung soll künftig regelmäßig, spätestens nach drei Jahren, wiederholt werden, heißt es in der Antwort.