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Frauen im Kulturbetrieb sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gezielter gefördert werden. Noch immer seien sie bei der Kulturförderung und in Leitungsfunktionen von Kultureinrichtungen unterrepräsentiert, moniert sie in einem entsprechenden Antrag (18/7351), über den der Bundestag am Freitag, 29. Februar 2016, abschließend beraten und abstimmen wird. Das Parlament wird den Antrag voraussichtlich gemäß der Beschlussempfehlung des Kulturausschusses (18/7351) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ablehnen. Die 45-minütige Debatte beginnt voraussichtlich um 12.35 Uhr.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Grünen fordern in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, eine Studie über die aktuelle Situation der Frauen im Kulturbetrieb in Auftrag zu geben, um auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um mehr Chancengleichheit zu gewährleisten. Zudem soll die Förderung von Institutionen und Projekten aus Bundesmitteln mit der Auflage verbunden werden, dass Führungspositionen, Intendanzen, Stipendien und Werkaufträge paritätisch vergeben werden.
Auch bei der Besetzung von Orchestern und bei Ausstellungen von Werken zeitgenössischer Künstler sollen Männer und Frauen ausgewogen berücksichtigt werden. Ebenso sollen Jurys, die über die Vergabe von Preisen und Förderprojekten entscheiden, soll nach dem Willen der Grünen paritätisch besetzt werden.
In den Beratungen des Kulturausschusses über den Antrag lehnten Union und Sozialdemokraten den Antrag zwar ab, konstatierten zugleich jedoch ebenfalls Handlungsbedarf. Die von den Grünen geforderte Studie über die Lage der Frauen in Kunst und Kultur werde derzeit vom Deutschen Kulturrat erstellt und mit Mitteln aus dem Etat von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) gefördert, führten die Berichterstatterinnen Ursula Groden-Kranich (CDU/CSU) und Hiltrud Lotze (SPD) für die Koalitionsfraktionen an. Es sei nicht zielführend, vor Abschluss und Auswertung dieser Studie konkrete Maßnahmen zu beschließen.
Unterstützung für den Antrag hingegen kam von der Linksfraktion. Ebenso wie die Berichterstatterin der Grünen, Ulle Schauws, verwies Sigrid Hupach (Die Linke) auf die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung des Ausschusses zum Antrag. Die Sachverständigen hätten sich klar für verbindliche Vorgaben von staatlicher Seiten ausgesprochen. Bei der Vergabe von Fördermitteln habe der Bund entsprechende Gestaltungsspielräume, führte Hupach an. Diese gelte auch für die anstehende Novellierung des Filmfördergesetzes. (aw/16.02.2016)