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Die Linke fordert die Bundesregierung in einem Antrag (18/7643) erneut auf, das im Grundgesetz verankerte sogenannte Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bereich der Bildungspolitik aufzuheben. Ihr Antrag mit dem Titel "Finanzierung der Wissenschaft auf eine arbeitsfähige Basis stellen - Bildung und Forschung in förderungsbedürftigen Regionen solide ausstatten" ist am Freitag, 26. Februar 2016, ab 10.15 Uhr Gegenstand einer 85-minütigen Beratung im Bundestag. Der Antrag soll danach im Bildungs- und Forschungsausschuss weiterberaten werden.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Darüber hinaus fordert die Fraktion die Regierung auf, mit den Ländern über eine bessere Grundfinanzierung der Hochschulen zu verhandeln. Im Einzelnen nennt sie eine Verlängerung des Hochschulpakts 2020 im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung auf unbegrenzte Zeit sowie eine Fortschreibung der Bundeszuschüsse auf dem Niveau des Jahres 2017, in dem der Höhepunkt dieser Zuschüsse erreicht wird. Um Inflation und Lohnsteigerungen zu berücksichtigen, sollten die Bundeszuschüsse jährlich um drei Prozent angehoben werden.
Verhandelt werden sollte auch über die Schaffung von 80.000 zusätzlichen Studienplätzen über den Hochschulpakt 2020 hinaus. Dafür sollten die Zuweisungen des Bundes pro Studienplatz um mindestens zehn Prozent erhöht werden, um die besondere Betreuung von Studienbewerbern, die aus ihrer Heimat fliehen mussten, zu finanzieren. An den Kosten für Sprach- und Vorbereitungskurse für Geflüchtete, die Studien wollen, sollte sich der Bund zur Hälfte beteiligen.
Weitere 50.000 zusätzliche Studienplätze über den Hochschulpakt 2020 hinaus sollten ebenso Gegenstand der Verhandlungen sein, heißt es in dem Antrag weiter. Damit solle dem bestehenden und sich abzeichnenden Mangel an ausgebildeten Lehrkräften an Schulen sowie von weiteren pädagogischen Fachkräften begegnet werden.
Darüber hinaus tritt Die Linke dafür ein, dass der Bund die Hälfte der Kosten für die Absenkung der Betreuungsverhältnisse an den Hochschulen von derzeit im Schnitt 16,8 Studierenden pro wissenschaftlich Beschäftigtem auf ein Verhältnis von 13 zu eins zu ermöglichen.
Auch solle der Hochschulbau wieder zu einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern werden. Mit einem Anreizprogramm müsse zehn Jahre lang die Schaffung von 100.0000 unbefristeten Stellen gefördert werden, um so knapp der Hälfte des angestellten wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen eine dauerhafte Perspektive zu ermöglichen. Jede zweite Stelle solle dabei von einer Frau besetzt werden. (vom/24.02.2016)