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Die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) haben alle Redner der unterschiedlichen Fraktionen im Deutschen Bundestag am Freitag, 26. Februar 2016, begrüßt. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka (CDU), sagte: „Das Gesetz macht fit für zukünftige Herausforderungen.“ Die Opposition aus Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lobte ebenfalls die Neufassung, bemängelte aber, dass das Gesetz nicht weit genug gehe. Beate Walter-Rosenheimer (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich: „Es ist nicht der ganz große Wurf, aber der richtige Schritt." Dr. Rosemarie Hein (Die Linke) kritisierte: „Die Anpassungen reichen nicht.“ Sie nähmen nicht hinreichend Bezug auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Hein forderte: „Das muss sich ändern.“
Der Debatte lagen der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetesz (18/7055), Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18/7676), ein Bericht des Haushaltsausschusses (18/7677), ein Antrag der Linken „Durchlässigkeit in der Bildung sichern, Förderlücken zwischen beruflicher Bildung und Studium schließen“ (18/7234) und ein Antrag der Grünen „Bildungszeit PLUS – Weiterbildung für alle ermöglichen, lebenslanges Lernen fördern“ (18/7239) zugrunde.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf mit dem Ziel vorgelegt, durch Leistungsverbesserungen, durch die Erweiterung der Fördermöglichkeiten und durch strukturelle Modernisierungen im AFBG berufliche Aufstiegsfortbildungen noch attraktiver zu machen. Mit dem sogenannten „Meister-BAföG“, sollen neue Anreize zur Weiterbildung geschaffen werden. Neben weiteren Sätzen, Freibeträgen und Zuschussanteilen steigt der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten von 10.226 Euro auf 15.000 Euro. Der Maßnahmenbeitrag wird auf 40 Prozent erhöht.
Die Durchlässigkeit aus der akademischen Bildung in die berufliche Aufstiegsfortbildung soll durch die Öffnung der AFBG-Förderung für Hochschulabsolventen mit einem Bachelor-Abschluss als höchstem Hochschulabschluss ausgebaut werden. Darüber hinaus soll durch diesen Gesetzentwurf die Gleichwertigkeit des beruflichen mit dem akademischen Qualifizierungsweg gestärkt werden.
Bisher konnten nur Handwerker und andere Fachkräfte gefördert werden. Jetzt sollen auch Bachelor-Absolventen einen Zugang zur AFBG-Förderung bekommen, wenn Sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen.
Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) lobte das Gesetz und sagte: „Wir machen damit wirklich etwas für die berufliche Bildung.“ Er betonte, dass auch die Haushälter viel zum Gelingen der Reform beigetragen hätten. „Die Gesetzesänderung, die wir auf den Weg bringen, wird in den nächsten Jahren über 100 Millionen Euro kosten.“
Feist betonte, dass sich mit dieser Novelle Leistung wieder lohne und sagte: „Dies ist beste Förderung für die Besten in unserem Land.“
Auch Rosemarie Hein machte klar, grundsätzlich sei das AFBG ein wichtiges Instrument für das berufliche Fortkommen, vor allem für die Menschen, die ihren Berufsweg über die duale Berufsausbildung begonnen hätten. Es sei gut, dass mit der Novelle nun Menschen mit einem Bachelor-Abschluss auch „Meister-BAföG“ erhalten könnten.
Sie kritisierte, dass der Weg umgekehrt vom Gesetzgeber aber nicht geöffnet worden sei, und fragte: „Warum kann ein Meister ein späteres Bachelor-Studium in der Regel nicht bekommen? Warum ist nach diesem Gesetz eine Förderung für einem Master-Absolventen nicht möglich?“ Diese Punkte seien auch im Ausschuss in der Anhörung kritisiert worden. Sie mahnte: „Wir brauchen viel mehr Flexibilität, wenn der Slogan von der Bildungsdurchlässigkeit nicht zur Makulatur verkommen soll.“
Martin Rabanus (SPD) unterstrich, wie selten es sei, dass im Deutschen Bundestag ein Gesetz einstimmig bei Enthaltung der Linken verabschiedet werde. „Das ist ein Adelsschlag für das, was die Regierung hier vorgelegt hat.“ Das Gesetz sei ein wichtiger Schritt für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung.
Rabanus betonte, dass zusammen mit der kürzlich beschlossen BAföG-Novelle für Schüler und Studenten und dem Gesetz zur Weiterbildungsstärkung, das im April im Deutschen Bundestag debattiert werden wird, sich der Kreis schließe. Er sagte: „Das BAföG haben wir bereits beschlossen, das Meister-BAföG beschließen wir heute. Damit ist der Bogen gespannt.“
Auch Beate Walter-Rosenheimer lobte das Gesetz. Damit seien grundsätzliche Anpassungen vollzogen worden. Allerdings trage es nicht wirklich zur Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung bei. Sie mahnte an die Adresse der Bundesregierung gerichtet: „Da muss man mehr bieten.“
Diese Reform sende nicht das Signal, dass lebenslanges Lernen endlich für alle Menschen möglich wird. Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund und Geringqualifizierte würden nach wie vor kaum an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Die Novelle würde diesen Menschen „herzlich wenig helfen“, kritisiere die Abgeordnete und forderte die Bundesregierung auf, Transparenz in dem „undurchsichtigen Dschungel“ von Weiterbildungsmaßnahmen zu schaffen.
„Mit der jetzt vorliegenden Novelle sorgen wir dafür, dass es ein echtes Aufstiegs-BAföG ist“, lobte Bundesbildungsministerin Wanka die Novelle. Dieses Gesetz könne für 724 Fortbildungsziele in Anspruch genommen werden. Das Meister-BAföG werde im Jahresdurchschnitt von 170.000 Personen beantragt.
Wanka betonte die Familienfreundlichkeit, die Erhöhungen der Mittel und hob hervor, dass die bürokratischen Hürden enorm gesenkt worden seien. Dieses Gesetz schaffe nicht nur ein attraktives Aufstiegs-BAföG für Fach- und Führungskräfte in Handwerksbetrieben oder großen Firmen, sondern auch für Erzieher und Menschen in den Pflegeberufen. (rol/26.02.2016)