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In einer Aktuellen Stunde werden Themen von allgemeinem aktuellen Interesse beraten. Eine Aktuelle Stunde findet auf Verlangen einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten oder durch Vereinbarung im Ältestenrat statt. Ebenso können eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangen, dass es nach den Antworten der Bundesregierung in der wöchentlichen Fragestunde auf eine mündliche Frage zu einer Aussprache kommt. Diese muss unmittelbar nach der Fragestunde verlangt und durchgeführt werden. Die Abgeordneten dürfen in Aktuellen Stunden nicht länger als fünf Minuten reden. Insgesamt dürfen die Beiträge 60 Minuten nicht überschreiten. Oft dauern die Aktuellen Stunden jedoch länger, weil die Redezeit der Mitglieder der Bundesregierung, des Bundesrats oder ihrer Beauftragten nicht berücksichtigt wird. Überschreiten Bundesregierung oder Bundesrat ihre Redezeit um mehr als 30 Minuten, verlängert sich die Dauer der Aussprache um diese Zeit. Wenn ein Mitglied der Bundesregierung oder des Bundesrats länger als zehn Minuten redet, kann darüber auf Verlangen einer Fraktion eine Debatte eröffnet werden.