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Hat der frühere Chef des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, vor dem 2. Untersuchungsausschuss alle Fragen zum Fall Edathy korrekt beantwortet? Zwei Zeugen aus dem BKA haben jetzt Zweifel geweckt. Am Mittwoch, 25. März, soll Ziercke zum zweiten Mal als Zeuge auftreten, dann werden ihn die Ausschussmitglieder damit konfrontieren. Ziercke hatte am 15. Januar ausgesagt, er habe während einer Dienstreise in Spanien am 15. Oktober 2013 gegen 15.45 Uhr durch den Anruf seiner zuständigen Abteilungsleiterin erfahren, dass der damalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy (SPD) im Verdacht stehe, illegales kinderpornografisches Material bezogen zu haben.
Diese Abteilungsleiterin, Dr. Sabine Vogt, sagte nun als Zeugin vor dem 2. Untersuchungsausschuss unter Vorsitz von Dr. Eva Högl (SPD) am Mittwoch, 4. März 2015, aus, zusammen mit Ziercke auf besagter Dienstreise in Spanien gewesen zu sein.
Am 15. Oktober 2013 habe sie zwischen 15.30 und 16 Uhr auf dem Handy den Anruf des ihr unterstellten Gruppenleiters Dieter Schiffels erhalten. Dieser habe ihr mitgeteilt, dass soeben „der Name einer politisch prominenten Person“ auf einer Liste von Verdächtigen in einem Kinderporno-Großverfahren aufgefallen sei.
Da sie im Ausland war und ein gewöhnliches Handy hatte, habe ihr Mitarbeiter aus Sicherheitsgründen den Namen nicht mitgeteilt. Vogt gab an, Ziercke umgehend persönlich von diesem Anruf unterrichtet zu haben. Noch am selben Abend seien Ziercke und sie planmäßig in Frankfurt gelandet. Sie habe sofort Schiffels angerufen, und er habe ihr nun mitgeteilt, dass es sich bei dem Verdächtigen um Sebastian Edathy handele. Darüber habe sie dann Ziercke persönlich informiert.
Auf eine Nachfrage hin korrigierte sich Vogt allerdings und sagte, sie habe nicht mehr genau in Erinnerung, ob sie noch im Flughafen mit Ziercke gesprochen und ihm den Namen mitgeteilt hatte. Sicher wisse sie aber, dass sie, nachdem sich die Wege am Flughafen getrennt hätten, nicht mehr mit Ziercke telefoniert hat. Zur abweichenden Darstellung Zierckes sagte sie, sie könne nicht ausschließen, dass dieser noch von anderer Seite informiert wurde.
Zuvor hatte BKA-Gruppenleiter Dieter Schiffels dem Ausschuss von dem Anruf bei seiner Chefin Sabine Vogt in Spanien berichtet und ausgesagt, man sei so verblieben, dass er BKA-Vizepräsident Peter Henzler informieren solle. Ob dieser daraufhin Ziercke in Spanien anrief, dürfte eine der Fragen sein, die Henzler bei seiner für den 19. März terminierten Vernehmung gestellt wird.
Schiffels wurde von den Ausschussmitgliedern auch ausgiebig zu Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit Telefonaten zwischen Ziercke und dem damaligen Parlamentarischen Geschäftsführer und späteren Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann befragt. Diese Telefonate spielen eine wesentliche Rolle für den Auftrag des Untersuchungsausschusses, den Informationsfluss zwischen Ermittlern und Politikern aufzuklären und der Frage nachzugehen, ob Edathy gewarnt worden sein könnte.
In einer im BKA zusammengestellten Chronologie, die dem Ausschuss vorliegt, ist unter dem 15. Oktober 2013 ein Anruf Oppermanns bei Ziercke vermerkt, versehen mit einem Fragezeichen. In einer zweiten Version fehlt dieser Vermerk. Schiffels erklärte dazu, er habe die Angabe aus dem von Untergebenen erarbeiteten Entwurf herausgenommen, da sie offensichtlich nicht auf sicheren Kenntnissen beruht habe. Zu einem weiteren Vermerk auf einem anderen Dokument über ein Telefonat zwischen Ziercke und Oppermann am 13. Februar 2014 konnten weder Schiffels noch Vogt Angaben machen.
Die Aussage von Schiffels lieferte noch ein weiteres für die Ausschussmitglieder bemerkenswertes Detail. Dabei ging es um einen Gruppenleiter aus derselben Abteilung wie Schiffels, der Anfang 2012 im selben Großverfahren wie später Edathy unter Verdacht geraten war. Am 13. April 2012 hatte die Staatsanwaltschaft deshalb die Wohnung dieses „Beamten X“ durchsucht und Beweismaterial beschlagnahmt.
Schiffels berichtete nun, er habe noch am 18. April den Beamten X im Amt bei der Ausstandsfeier eines anderen Gruppenleiters gesehen. Bisher wusste der Ausschuss zwar, dass der Beamte X sich am 20. April krankgemeldet hatte und am 26. April vom Dienst suspendiert worden war, aber nicht, ob er sich in der Zwischenzeit noch im BKA aufgehalten hatte.
Über den Umgang des Amtes mit dem Beamten X befragte der Ausschuss schließlich noch den für Diziplinarmaßnahmen zuständigen Abteilungsleiter Jürgen Hoffmann, allerdings aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes in nichtöffentlicher Sitzung. Zuvor hatte der Ausschuss beschlossen, auf einer der nächsten Sitzungen, ebenfalls ohne Öffentlichkeit, auch den Beamten X als Zeugen zu hören. (pst/05.03.2015)