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Einen Tag, nachdem das Bundeskabinett seinen Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts beschlossen hatte, stand am Donnerstag, 17. März 2016, ein alter Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5384) auf der Tagesordnung des Bundestags. Der Grund war, dass sich der Rechtsausschuss zehn Sitzungswochen lang nicht damit befasst hatte und die Geschäftsordnung des Bundestags in diesem Fall der Fraktion das Recht gibt, eine Plenardebatte zu verlangen. Diese drehte sich daher vor allem um den Umgang mit dieser eigentlich von allen Fraktionen gewollten Reform.
Das Justizministerium hatte zwar schon letzten April und damit vor den Grünen einen Referentenentwurf für ein Gesetz vorgelegt, mit dem Schutzlücken bei sexuellen Übergriffen geschlossen werden sollten, doch wegen Unstimmigkeiten innerhalb der Bundesregierung lag dieser lange auf Eis.
Dass sich das Kabinett nun unmittelbar vor der erzwungenen Debatte auf einen Gesetzestext geeinigt hat, kommentierte Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) mit den Worten: „Oppositionsarbeit wirkt doch.“
Keul schilderte, wie im Rechtsausschuss der Antrag der Grünen auf eine öffentliche Anhörung zu ihrem Gesetzentwurf erst vertagt, dann eine Anhörung ohne Festlegung eines Termins beschlossen und schließlich die Terminierung immer wieder verschoben wurde. Dieses Vorgehen sei „symptomatisch für den Zustand der Großen Koalition“, kommentierte Keul.
Den Vorwurf der Verzögerung wies Alexander Hoffmann (CDU/CSU) zurück. Der Referentenentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) habe aus Sicht seiner Fraktion den Schutz vor Vergewaltigung und anderen Übergriffen nicht hinreichend ausgeweitet. Man habe daher abwarten wollen, bis ein überarbeiteter Gesetzentwurf von der Bundesregierung eingebracht wird. Vorher habe man keine Anhörung nur über den Gesetzentwurf der Grünen durchführen wollen, zumal der Rechtsausschuss schon im Januar 2015 eine Anhörung zum Sexualstrafrecht durchgeführt habe.
Ziel seiner Fraktion sei es aber, noch vor der Sommerpause zu einer Neuregelung zu kommen, versicherte Hoffmann. Dabei sollten ergänzend auch Strafbestimmungen gegen das Grapschen und gegen sexuelle Belästigung aus einer Gruppe heraus in das Gesetz aufgenommen werden, sagte Hoffmann mit Verweis auf die Kölner Vorfälle in der Silvesternacht.
Den Grund für die lange Verzögerung, bis aus dem Referentenentwurf des Justizministers ein Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde, stellte Dirk Wiese (SPD) etwas anders dar als sein Koalitionskollege Hoffmann.
Der Referentenentwurf habe im Kanzleramt ein halbes Jahr auf Eis gelegen, da man dort der Meinung gewesen sei, er gehe zu weit.
Halina Wawzyniak (Die Linke) appellierte an die Koalitionsfraktionen, einmal darüber nachzudenken, wie ihr Vorgehen in der Öffentlichkeit wirke. „Das ist doch ein Bild von einer Demokratie, das wir überhaupt nicht haben wollen“, rief sie.
Sie regte an, darüber nachzudenken, einer parlamentarischen Minderheit nach einem bestimmten Zeitablauf das Recht zu geben, eine Anhörung auch gegen den Willen der Ausschussmehrheit anzusetzen. (pst/17.03.2016)