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Im vergangenen Jahr hat der Bundestag an 70 Sitzungstagen 130 Gesetze verabschiedet. Davon gingen elf auf eine Initiative des Bundestages zurück, 116 Gesetzentwürfe hatte die Bundesregierung eingebracht und einen der Bundesrat, wie aus der Statistik der Parlamentsdokumentation des Bundestages hervorgeht. Zwei weitere Gesetzentwürfe sind entweder der Bundesregierung oder den Koalitionsfraktionen zuzuordnen.
Dabei handelt es sich um wortgleiche Vorlagen, die sowohl von der Regierung als auch von der Koalition in die Beratung eingebracht wurden, von denen aber nur eine verabschiedet und die andere nicht ausdrücklich für erledigt erklärt worden ist, sodass die „Urheberschaft“ des tatsächlich verabschiedeten Entwurfs – jedenfalls für die Statistik – unklar bleibt.
Neun der elf vom Bundestag selbst eingebrachten und verabschiedeten Gesetzentwürfe stammen von der Regierungskoalition, bestehend aus CDU/CSU-Fraktion und SPD-Fraktion. Ein verabschiedetes Gesetz wurde von allen vier Fraktionen, Union, SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen, gemeinsam eingebracht, ein weiteres ist von Abgeordneten ohne die Beteiligung von Fraktionen initiiert worden.
Von allen vier Fraktionen gemeinsam eingebracht und verabschiedet wurde das Gesetz über die Neuregelung der Wahl der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes durch den Bundestag (18/2737), der das Parlament am 21. Mai 2015 einmütig zustimmte. Danach wählt künftig das Plenum des Bundestages die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts, die vom Bundestag zu wählen sind.
Der Bundestag hatte die Richterinnen und Richter bisher nicht unmittelbar im Plenum gewählt, sondern in indirekter Wahl durch einen Wahlausschuss, der aus zwölf Mitgliedern des Bundestages bestand. Nach Artikel 94 des Grundgesetzes werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt.
Das von einer überfraktionellen Abgeordnetengruppe ohne Beteiligung ihrer Fraktionen eingebrachte und vom Bundestag beschlossene Gesetz betrifft die Sterbebegleitung. Am 6. November hatte der Bundestag mit der Mehrheit von 360 der 602 abgegebenen Stimmen einen von Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) initiierten Gesetzentwurf von 206 Abgeordneten aller Fraktionen über die „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (18/5373) verabschiedet.
Das Gesetz sieht vor, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen und einen entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch zu schaffen. Drei weitere interfraktionelle Gesetzentwürfe zu diesem Thema lehnte das Parlament ab.
Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 180 Gesetzentwürfe beim Bundestag ein, neben 136 Regierungsvorlagen und 35 Initiativen aus dem Parlament selbst noch neun Vorschläge des Bundesrates.
Von den 35 Vorlagen aus dem Parlament gingen 13 auf das Konto von Bündnis 90/Die Grünen, zwölf auf das Konto von CDU/CSU und SPD und fünf auf das Konto der Linksfraktion. Die beiden Oppositionsfraktionen, Linke und Grüne, brachten einen gemeinsamen Vorschlag ein. Vier Entwürfe stammten von interfraktionellen Abgeordnetengruppen ohne Beteiligung ihrer Fraktionen.
Beim Parlament wurden 304 Anträge eingebracht. Mit ihnen wird beispielsweise die Beratung bestimmter Ereignisse oder Politikbereiche beantragt, wie die Änderung eines Gesetzes. Auch kann die Bundesregierung aufgefordert werden, dem Parlament über bestimmte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die meisten Anträge stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 127, gefolgt von Die Linke mit 107. CDU/CSU und SPD stellten zusammen 41 Anträge. Sieben Mal formulierten Linke und Grüne gemeinsame Forderungen in Anträgen. 18 Anträge legte die Bundesregierung dem Parlament vor. In drei Fällen einigten sich Union, SPD und Grüne auf gemeinsame Anträge. Abgeordnete stellten ohne Beteiligung der Fraktionen einen Antrag.
Die Zahl der Entschließungsanträge belief sich auf 90. Entschließungen müssen sich auf eine vorliegende Initiative beziehen und werden entweder zur dritten Beratung von Gesetzentwürfen oder zur Beratung von Großen Anfragen im Plenum eingebracht. Mit 45 Entschließungsanträgen lagen Bündnis 90/Die Grünen vor der Linksfraktion mit 37. Union und SPD legten gemeinsam sechs Entschließungsanträge vor, Linke und Grüne zusammen zwei.
Auch die Kontrolltätigkeit des Parlaments schlägt sich in Zahlen nieder. In 30 Aktuellen Stunden debattierte der Bundestag auf Verlangen der Fraktionen über aktuelle Entwicklungen. In 20 Fragestunden stellten sich Regierungsvertreter den Auskunftswünschen der Abgeordneten, in ebenso vielen Regierungsbefragungen informierte die Bundesregierung über aktuelle Kabinettsbeschlüsse.
Bei wichtigen politischen Fragen greifen die Fraktionen zum Mittel der Großen Anfrage. Linksfraktion und Grüne stellten jeweils zwei Große Anfragen an die Bundesregierung. Die schriftlichen Antworten der Bundesregierung auf Große Anfragen werden im Plenum des Bundestages beraten, wenn mindestens fünf Prozent der Abgeordneten dies verlangen.
1.029 Mal nutzten die Fraktionen eine Kleine Anfrage, um die Bundesregierung zur Stellungnahme zu einem bestimmten Sachverhalt zu bewegen. Kleine Anfragen kamen zum großen Teil von der Linken (568) und den Grünen (448). Zwölf Kleine Anfragen stellten Union und SPD gemeinsam, eine kam von Abgeordneten ohne Beteiligung der Fraktionen. Kleine Anfragen müssen von der Bundesregierung in der Regel innerhalb von zwei Wochen schriftlich beantwortet werden. Sie werden nicht im Plenum beraten.
Die Parlamentarier hatten 3.574 schriftliche und 822 mündliche sowie neun dringliche Fragen an die Bundesregierung. Die meisten schriftlichen Fragen stellten Abgeordnete der Grünen (1.794), Linke (1.420) und Union (209), gefolgt von SPD-Abgeordneten (151).
Auch die meisten mündlichen Fragen kamen von Abgeordneten der Grünen (471) und der Linksfraktion (339). Unionsabgeordnete stellten zwölf mündliche Fragen, die SPD keine. Dringliche Fragen, die noch bis 12 Uhr am Tag vor der Fragestunde eingereicht werden können, kamen von Abgeordneten der Grünen (sechs) und der Linken (drei).
Das Plenargeschehen aller 70 Sitzungstage kann man im Plenarprotokoll auf insgesamt 7139 Seiten noch einmal nachlesen. Als Video abrufbar sind alle Plenarsitzungen und Redebeiträge in der Mediathek des Bundestages. Alle 3.512 Plenardrucksachen des vergangenen Jahres sind im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) abrufbar.
Die Drucksachen bilden alle parlamentarischen Initiativen ab, also Gesetzentwürfe und Verordnungen, Anträge, Entschließungs- und Änderungsanträge, Beschlussempfehlungen und Berichte, Große und Kleine Anfragen sowie Unterrichtungen. (klz/24.03.2016)