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Über den Entwurf der Bundesregierung für eine 15. Änderung des Luftverkehrsgesetzes (18/6988) debattiert der Bundestag abschließend am Donnerstag, 14. April 2016, ab 9 Uhr in einer auf 85 Minuten angesetzten Kernzeitdebatte. Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem klargestellt werden, dass der gesamte räumliche Einwirkungsbereich eines Flughafens, in dem "abwechslungserhebliche Beeinträchtigungen" durch Flugverfahren auftreten können, in die Umweltverträglichkeitsprüfung mit einbezogen werden müssen. Außerdem soll mit dem Gesetzentwurf die bestehende Systematik des nationalen Luftverkehrsrechts im erforderlichen Umfang angepasst werden.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Mit dem Entwurf soll zudem sichergestellt werden, dass für die Durchführung von Rettungsflügen die erforderlichen Flächen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse (zum Beispiel Krankenhäuser) fortbestehen können. Schließlich soll das Recht zur Inanspruchnahme der militärischen Ausnahmebefugnisse des Paragrafen 30 des Luftverkehrsgesetzes neben jenen Staaten, deren Truppen in Deutschland stationiert sind, auch solchen Staaten eingeräumt werden, mit denen eine besondere Vereinbarung besteht.
Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme neun Änderungsvorschläge, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung teilweise zustimmt. Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Gesetzentwurf noch nicht abschließend beraten. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses bewerteten die Sachverständigen den Regierungsentwurf unterschiedlich.
Positiv bewerteten Experten allerdings einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, in dem die Fraktionen als Konsequenz aus dem Flugzeugabsturz der Germanwings-Maschine am 24. März 2015 in den französischen Alpen die Sicherheit im Luftverkehr erhöhen wollen.
So sollen die Luftfahrtunternehmen unter anderem verpflichtet werden, vor Dienstbeginn Kontrollen beim Luftfahrtpersonal durchzuführen, indem geprüft wird, ob die kontrollierte Person unter dem Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen steht. Weiter soll das Luftfahrt-Bundesamt eine elektronische Datenbank über durchgeführte flugmedizinische Untersuchungen und Beurteilungen führen. (mik/06.04.2016)